Betriebsbedingte Kündigung

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht mehr beschäftigen kann, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Der Grund ist dementsprechend durch den Arbeitgeber anzugeben. Er trifft somit in jedem Fall eine unternehmerische Entscheidung, die zur Kürzung von Arbeitsplätzen führt.

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