Ordentliche Kündigung
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Bei einer ordentlichen Kündigung beendet entweder das arbeitgebende Unternehmen oder die Arbeitskraft das Arbeitsverhältnis. Bei so einer ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist zu beachten.
Dies ist auch der hauptsächliche Unterschied zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung.
Arbeitnehmer:innen können eine ordentliche Kündigung ohne die Angabe von Gründen tätigen. Arbeitgeber:innen müssen einen Grund angeben, sobald das Kündigungsschutzgesetz greift. Dies ist der Fall, wenn mehr als zehn Personen beschäftigt sind.
Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung
Schriftform einhalten
Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer schriftlich, nicht per E-Mail, sondern mit einem Brief.
Kündigungsfrist berücksichtigen
Möchte bspw. eine angestellte Arbeitskraft einen neuen Job antreten, dann muss sie schriftlich kündigen und kann dies ohne Angabe von Gründen tun. Dabei zu beachten ist immer die Kündigungsfrist.
Arbeitszeugnis nicht vergessen
Außerdem sollte beachtet werden, dass noch ein Arbeitszeugnis aussteht. Gerade in Hinblick auf eine positive Bewertung sollte das Verhalten trotz Kündigung angemessen und professionell sein.
Ordentliche Kündigung: Gründe aus Sicht der Arbeitgeber:in
Da Arbeitgeber:innen bei einer ordentlichen Kündigung einen Grund angeben müssen, klären wir hier auf, welche Gründe dies unter anderem sein könnten:
- Betriebsbedingte Gründe: Umstrukturierungen, Abbau von Stellen oder Einstellung der Produktion
- Verhaltensbedingte Gründe: mangelhafte Leistung, Missachtung betrieblicher Vorschriften, unentschuldigtes Fehlen
- Personenbedingte Gründe: Mitarbeitende sind aufgrund persönlicher Fähigkeiten und Eigenschaften voraussichtlich nicht in der Lage ihr Arbeit angemessen zu verrichten
Wann ist eine ordentliche Kündigung wirksam?
Zu beachten ist zusätzlich, dass die Kündigung erst wirksam ist, wenn sie empfangen wurde. Wird die Kündigung also in den Briefkasten eingeworfen, dann ist die Kündigung erst wirksam, sobald das Schreiben entnommen ist.
Daher kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber:innen eine Kündigung als Einschreiben verschicken oder sie persönlich und in Anwesenheit von Zeugen übergeben. Achtung: Eine Kündigung wird nicht verhindert, indem man die Annahme verweigert.
Fünfzehn wichtige Eigenschaften einer ordentlichen Kündigung
Rechtliche Grundlage
Die ordentliche Kündigung basiert auf den Bestimmungen des Arbeitsrechts und folgt den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in Deutschland.
Schriftform einhalten
Eine ordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Kündigungsfrist beachten
Arbeitgeber:innen müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die je nach Betriebszugehörigkeit variieren können.
Als Arbeitgeber:in Gründe benennen
Die ordentliche Kündigung erfordert stichhaltige Gründe, die betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein können.
Ankündigung berücksichtigen
Arbeitnehmer:innen haben das Recht auf eine angemessene Ankündigungsfrist, bevor die ordentliche Kündigung wirksam wird.
Gleichbehandlung von Arbeitnehmer:innen
Die ordentliche Kündigung sollte ohne Diskriminierung oder Benachteiligung erfolgen.
Mögliche Kündigungsschutzklage beachten
Betroffene Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen.
Betriebsrat anhören
Sofern vorhanden, muss der Betriebsrat vor der Kündigung angehört werden, um eine faire Entscheidung sicherzustellen.
Arbeitszeugnis ausstellen
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben ehemalige Mitarbeiter:innen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ordentliches Kündigungsschreiben formulieren
Das Kündigungsschreiben muss klar und eindeutig formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Interessenabwägung prüfen
Bei Kündigungen müssen die Interessen sowohl der Arbeitgeber:in als auch der Arbeitnehmer:in angemessen berücksichtigt werden.
Nachwirkende Pflichten nicht vergessen
Nach der Kündigung bleiben bestimmte Pflichten, wie die Einhaltung von Verschwiegenheitsverpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, bestehen.
Abfindung prüfen
Unter Umständen kann eine Abfindung als finanzieller Ausgleich angeboten werden.
Transparente Kommunikation als oberstes Gebot
Eine offene und respektvolle Kommunikation zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in ist essenziell, um mögliche Missverständnisse zu minimieren sowie Konflikte zu vermeiden.
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