Ordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung beendet entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis. Zudem ist die Kündigungsfrist zu beachten.
Dies ist auch der Unterschied zur außerordentlichen & fristlosen Kündigung.
Arbeitnehmer können eine ordentliche Kündigung ohne die Angabe von Gründen tätigen. Arbeitgeber müssen einen Grund angeben, sobald das Kündigungsschutzgesetz greift. Dies ist der Fall, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung
Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer schriftlich, nicht per E-Mail, sondern mit einem Brief.
Möchte bspw. ein Arbeitnehmer einen neuen Job antreten, dann muss er schriftlich kündigen und kann dies ohne Angabe von Gründen tun. Dabei zu beachten ist immer die Kündigungsfrist.
Außerdem sollte beachtet werden, dass noch ein Arbeitszeugnis aussteht. Gerade in Hinblick auf eine positive Bewertung sollte das Verhalten trotz Kündigung angemessen und professionell sein.
Ordentliche Kündigung: Gründe
Da der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung einen Grund angeben muss, klären wir hier auf, welche Gründe dies beispielsweise sein könnten:
- betriebsbedingte Gründe: Umstrukturierungen, Abbau von Stellen oder Einstellung der Produktion
- verhaltensbedingte Gründe: mangelhafte Leistung, Missachtung betrieblicher Vorschriften, unentschuldigtes Fehlen
- personenbedingte Gründe: Mitarbeitender ist aufgrund persönlicher Fähigkeiten & Eigenschaften voraussichtlich nicht in der Lage seine Arbeit angemessen zu verrichten
Wirksamkeit
Zu beachten ist obendrein, dass die Kündigung erst wirksam ist, sobald sie empfangen wurde. Wird die Kündigung also in den Briefkasten eingeworfen, dann ist die Kündigung erst wirksam, sobald das Schreiben entnommen ist.
Aus diesem Grund kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber eine Kündigung als Einschreiben verschicken oder sie persönlich und in Anwesenheit von Zeugen übergeben.
Achtung: Eine Kündigung wird nicht verhindert, indem Sie die Annahme verweigern.