Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz.
Gesetzliche Kündigungsfrist
Der gesetzliche Standard ist wie folgt: Als Arbeitnehmer kann mit einer Frist von 4 Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist, welche der Arbeitgeber einhalten muss, ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung. Je länger also ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, desto länger ist die Kündigungsfrist.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind wie folgt:
- 0 bis 6 Monate (Probezeit) = 2 Wochen Kündigungsfrist
- 7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
- 2 Jahre = 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
- 5 Jahre = 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
- 8 Jahre = 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
- 10 Jahre = 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
- 12 Jahre = 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
- 15 Jahre = 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
- 20 Jahre = 7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ausnahme
In kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden müssen keine Kündigungstermine zum 15. des Monats oder zum Monatsende eingehalten werden. Das bedeutet, dass diese Unternehmen die Freiheit haben, ihre Mitarbeitenden an jedem beliebigen Tag zu kündigen. Aber auch hier gilt die Frist von 4 Wochen.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
Wie oben schon beschrieben gilt die Frist innerhalb der Probezeit keine 4 Woche. Das bedeutet, dass hier der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Innerhalb der Probezeit kann somit zu jedem beliebigen Tag mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt werden. Und das sogar ohne Angabe von Gründen.
Aber Obacht: Diese Frist ist nur gültig, wenn diese auch im Arbeitsvertrag so formuliert ist.