Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Teamhero GmbH, Alt-Moabit 19, 10559 Berlin

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit der Teamhero GmbH (nachfolgend „Teamhero“) über die Inanspruchnahme von Leistungen von Teamhero, insbesondere die Nutzung der Software „Teamhero Management System“ (nachfolgend „Software“) abschließt. Die AGB gelten auch für zukünftig zwischen den Parteien zu schließende Verträge, selbst wenn die Parteien sie nicht erneut ausdrücklich einbeziehen. Einzelne Leistungen von Teamhero können zusätzlichen Bedingungen unterliegen oder Gegenstand von individuellen Abreden zwischen den Parteien sein. In diesen Fällen gelten diese zusätzlichen Bedingungen oder individuellen Abreden vorrangig und werden von diesen AGB ergänzt.
    2. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegungen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden finden nur Anwendung, wenn Teamhero diesen schriftlich zustimmt.
  2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Bereitstellung

    1. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Leistungen von Teamhero kommt regelmäßig zustande, wenn das von Teamhero vorbereitete Angebot vom Kunden  unterzeichnet wurde und Teamhero in Textform, beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail, zugeht. Sofern von Teamhero angeboten, kann ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Leistungen von Teamhero auch über die Internetseiten von Teamhero abgeschlossen werden. In diesen Fällen kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde nach Auswahl der angebotenen Leistungen durch Anklicken einer eindeutigen Schaltfläche (z.B. „Zahlungspflichtig bestellen“) ein Angebot auf Abschluss des Vertrages abgibt und Teamhero dieses durch Zusenden einer Bestätigungs-E-Mail annimmt. Teamhero erklärt innerhalb von drei Werktagen, ob ein Angebot des Kunden angenommen wird.
    2. Teamhero stellt seinen Kunden eine Software zur Personaldisposition zur Verfügung. Die Software beinhaltet unter anderem Funktionen zum Bewerber-, Team-, Projekt- und Dokumentenmanagement sowie zur Arbeitsprüfung und Qualitätssicherung, die über individuelle Nutzer-Accounts genutzt werden. Im „Cockpit”-Bereich steht dem Kunden eine festgelegte Anzahl von Nutzer-Accounts zu Zwecken der Projektleitung zur Verfügung, im allgemeinen „Team”-Bereich kann der Kunde eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer-Accounts vergeben. Die Bereitstellung und Nutzung der Software erfolgt über das Internet innerhalb eines Internet-Browsers („Software as a Service“). Der genaue Leistungsumfang der Software ist in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, die unter www.teamhero.de/funktionen im Internet abrufbar ist.
    3. Nach Vertragsschluss richtet Teamhero in der vom Kunden bestellten Anzahl  Nutzer-Accounts ein und übersendet dem Kunden in Bestätigungs-E-Mails individuelle Zugangsdaten (regelmäßig bestehend aus Benutzername und Passwort). Mit Bereitstellung des Nutzer-Accounts erhält der Kunde die Möglichkeit, die Software produktiv zu nutzen (Bereitstellungstag). Nutzer-Accounts dürfen stets nur von der vom Kunden benannten berechtigten Person genutzt werden. Ein Austausch der berechtigten Person ist möglich. Der Kunde teilt Teamhero hierzu die geänderten Daten zur Anpassung des Nutzer-Accounts mit.
  3. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Den Kunden treffen die in dieser Ziffer aufgeführten besonderen Pflichten. Der Kunde hat insbesondere die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Verzögert sich die Durchführung einer bestimmten Leistung aufgrund einer fehlenden Mitwirkungsleistung des Kunden, verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erstellung eines Nutzer-Accounts erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese stets aktuell zu halten. Persönliche Zugangsdaten und/oder Nutzungsberechtigungen, die dem Kunden zugeordnet werden, sind geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen zu schützen, etwa durch regelmäßige Änderung von Kennwörtern. Erstmalig sind die Passwörter unmittelbar nach Bereitstellung der Nutzer-Accounts zu ändern. Der Kunde wird Teamhero unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden, in einem solchen Fall selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren, etwa die unverzügliche Änderung bekannt gewordener Zugangsdaten, durchzuführen.
    3. Der Kunde stellt Teamhero alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere die Beantwortung eines von Teamhero zur Verfügung zu stellenden Fragebogens für die Ersteinrichtung der Nutzer-Accounts.
    4. Der Kunde verschafft sich selbständig die zur Nutzung der Software und zur Erreichung seines gewünschten Zwecks erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten und prüft selbständig, ob die von ihm vorgenommenen Einstellungen und gewählten Funktionen für den von ihm verfolgten Geschäftszweck und seine vorgesehenen Nutzungen sachdienlich sind.
    5. Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Software einschlägige gesetzliche Bestimmungen, z.B. datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Verwendung von personenbezogenen Daten oder gewerbliche Schutz- und Urheberrechte bei der Nutzung von Texten, Bildern oder Daten Dritter, die z.B. in Newslettern versendet werden. Ermöglicht der Kunde Dritten Zugang zur Software (z.B. durch die Vergabe von Nutzer-Accounts im Teambereich), informiert der Kunde diese im gesetzlich erforderlichen Maße über die hiermit verbundenen Datenverarbeitungsprozesse. Der Kunde holt erforderliche Einwilligungen des Dritten zur Verwendung von dessen Daten und Inhalten, insbesondere Nutzungsrechte (z.B. an Bewerbungsfotos), im Zusammenhang mit der Software ein. Der Kunde wird Funktionen der Software zum Versand von E-Mails nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-In) zum Versand von E-Mails zu Werbezwecken nutzen. Wird Teamhero von einem Dritten, z.B. dem Empfänger einer E-Mail, wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung in Anspruch genommen, wird der Kunde Teamhero unverzüglich geeignete Nachweise zur Berechtigung zum E-Mail-Versand zur Verfügung stellen, die Teamhero in die Lage versetzen, den Anspruch des Dritten abzuwehren, z.B. Nachweise zu Einwilligungserklärungen. Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung und Einhaltung etwaiger arbeitsrechtlicher Vorschriften, z.B. des Arbeitszeitgesetzes.
    6. Die Nutzung der Software von Teamhero erfordert die Erfüllung technischer Voraussetzungen auf Seiten des Kunden, etwa das Vorhalten bestimmter Hard- und Software (insbesondere aktuelle Version eines gängigen Browsers mit aktiviertem Java-Script und aktivierten Session-Cookies zur Nutzung der Software) und einer Telekommunikationsverbindung. Die vom Kunden zu erfüllenden technischen Voraussetzungen sind in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Teamhero bis zum Übergabepunkt ist Teamhero nicht verantwortlich.
    7. Der Kunde meldet Störungen grundsätzlich in Textform (z.B. E-Mail). Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die Meldung in Textform spätestens innerhalb zweier Werktage nachholt.
    8. Der Kunde erhält über die von Teamhero zur Verfügung gestellte Software die Möglichkeit, Auswertungsergebnisse, Reports oder Statistiken als Dateien zu erstellen und abzuspeichern. Der Kunde hat von ihm im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen erstellte und verwendete Daten selbständig und regelmäßig durch Download zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen. Unberührt bleibt die Verpflichtung von Teamhero zur Datensicherung gemäß Ziffer 6.1, die der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dient.
    9. Der Kunde unterlässt alle Maßnahmen, die die IT-Sicherheit und Stabilität der Systeme von Teamhero gefährden können, insbesondere wird der Kunde keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Teamhero betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Teamhero unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern oder Netzwerklast erzeugen, soweit diese Handlungen nicht der vertragsgemäßen Verwendung der vertraglichen Leistung entsprechen.
    10. Der Kunde räumt Teamhero alle erforderlichen Rechte ein, um die Inhalte des Kunden, insbesondere Vertragsdokumente, im Rahmen des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten. Dies beinhaltet die Befugnis zur Erstellung von Sicherheitskopien im Rahmen der Datensicherung auch für eigene Sicherungszwecke von Teamhero.
  4. Einschränkung und Sperrung der Software, Haftungsfreistellung

    1. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, z.B. Beschwerden Dritter oder von Aufsichtsbehörden, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, ist Teamhero berechtigt, den Kunden in der Nutzung der Software einzuschränken, insbesondere einzelne Funktionen, z.B. die E-Mail-Versandfunktion, zu deaktivieren. Daneben kann Teamhero Verwarnungen aussprechen oder den Kunden vorläufig in der Nutzung der Software einschränken. Bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt Teamhero die eigenen Betriebserfordernisse und Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller (z.B. Dritte, die gegenüber Teamhero behaupten, durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden in ihren Rechten verletzt zu sein) und des Kunden (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Kunden) angemessen. Der Kunde kann derartige Maßnahmen abwenden, indem der durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten bestehende Anhaltspunkte von Rechtsverletzungen ausräumt. Teamhero wird den Kunden im Falle von Beanstandungen informieren und eine Frist zur Stellungnahmen setzen, die bei besonderer Dringlichkeit nur wenige Stunden betragen kann.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Teamhero von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter freizustellen, die auf einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden beruhen. Hiervon sind auch Rechtsverletzungen umfasst, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden stehen. Der Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche Kosten und Aufwendungen der Rechtsverteidigung.
  5. Verfügbarkeit, Service-Zeiten
    1. Teamhero gewährleistet für Softwaremodule, die im Rahmen eines Software as a Service über das Internet bereitgestellt werden, in ihrem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.
    2. Teamhero ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung von Leistungen aus diesem Grunde einzustellen oder zu beschränken (Scheduled Downtime). Teamhero wird den Kunden hiervon per E-Mail unterrichten. Ist für Teamhero absehbar, dass die Scheduled Downtime eine Stunde überschreiten wird, so wird Teamhero die Information mit angemessener Frist vor Beginn der jeweiligen Arbeiten per E-Mail mitteilen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von Teamhero nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Unberührt bleibt das Recht von Teamhero zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung durchzuführen. Vor der Berechnung der Verfügbarkeit sind Einschränkungen der Verfügbarkeit durch solche Sicherheitsmaßnahmen und/oder Scheduled Downtimes abzuziehen. Die Scheduled Downtimes dürfen jedoch pro Monat die Gesamtdauer von 3 Stunden nicht überschreiten.
    3. Unterstützende Supportleistungen (Beantwortung von Fragen zur Software, Störungsmeldungen) erbringt Teamhero zu den Geschäftszeiten (Montag – Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Teamhero, 10:00 – 18:00 Uhr).
  6. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung, Leistungsänderungen

    1. Teamhero führt täglich eine Datensicherung durch. Die gesicherten Daten werden für die Dauer von 7 Tagen erhalten und anschließend gelöscht. Diese Datensicherung dient der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit. Sie ersetzt weder eine Sicherung durch den Kunden gemäß 3.8, noch eine gesondert zu vereinbarende Archivierung.
    2. Teamhero ist zur Erweiterung oder Verbesserung der Leistungen, insbesondere zur Anpassung an den technischen oder wissenschaftlichen Fortschritt oder an geänderte gesetzliche Vorgaben, jederzeit berechtigt. Wesentliche Änderungen zeigt Teamhero mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail an.
  7. Unterauftragnehmer, freie Mitarbeiter

    1. Teamhero ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für Teamhero erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor. Die Berechtigung besteht insbesondere in Fällen, in denen Teamhero zur Erbringung seiner Leistungen auf technische Dienstleister (z.B. Hosting-Anbieter) zurückgreift.
  8. Nutzungsrechte

    1. Die Software wird von Teamhero als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt. Teamhero ermöglicht dabei dem Kunden, die Software über ein Portal in Form einer über einen Browser abrufbaren Internetseite über das Internet zu nutzen. Der Kunde erwirbt dabei keine Rechte an der Software selbst und hat keinen Anspruch auf Überlassung von Software.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Software für die Laufzeit des Vertrages über das Portal zu nutzen. Diese Berechtigung zur Nutzung der Software ist begrenzt auf die Inhaber von Nutzer-Accounts.
    3. Der Kunde erhält an allen von Teamhero im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumenten und sonstigen Leistungen, an denen Teamhero Urheberrechte und sonstige Schutzrechte hält und die Teamhero dem Kunden zur Verfügung stellt, im Zweifel lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung für die Dauer des Vertrages.
    4. Der Kunde erhält an über die Funktionen der Software erstellten und in allgemein verfügbaren Dateiformaten speicherfähigen Arbeitsergebnissen (z.B. Auswertungsergebnisse, Statistiken, Reports) unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Entgelts ein zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht soll dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse auch nach Ende des Vertrags über allgemein verfügbare Softwareprodukte ermöglichen. Teamhero ist nicht verpflichtet, über das Vertragsende hinaus dem Kunden die Nutzung oder Nutzbarkeit von Software, Daten, Datenlisten oder Datenbanken zu ermöglichen.
  9. Entgelt, Zahlungsbedingungen

    1. Die Höhe des für die Erbringung der Leistungen durch Teamhero vom Kunden zu entrichtenden Entgelts richtet sich nach der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gültigen Preisliste von Teamhero. Entgelte sind als Netto-Preise angegeben zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
    2. Entgelte werden jeweils für einen Abrechnungsmonat im Voraus in Rechnung gestellt. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Bereitstellungstag und endet mit Ablauf der Anzahl der Kalendertage des Monats, in den der Bereitstellungstag fällt (z.B. fällt der Bereitstellungstag auf den 08. April, bezeichnet der Abrechnungsmonat den Zeitraum von 30 Kalendertagen ab dem 08. April und endet am 07. Mai). Die Regelung gilt entsprechend für die weiteren Abrechnungsmonate. Hiervon ausgenommen sind optionale Leistungen, die der Kunde nach Bedarf nutzen kann, z.B. der Versand von SMS. In diesen Fällen zahlt der Kunde nach Rechnungsstellung durch Teamhero einen vereinbarten Betrag als Guthaben ein.
    3. Zahlungen erfolgen in Euro und sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Teamhero kann nach eigenem Ermessen weitere Zahlungsarten anbieten. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung werden die Rechnungsbeträge nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) eingezogen bzw. abgebucht.
  10. Gewährleistung und Haftung

    1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von Teamhero gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden:
      • wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Teamhero oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Teamhero eine Garantie übernommen hat,
      • die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Teamhero, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
      • nach dem Produkthaftungsgesetz.

      Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

    2. Teamhero und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Im Übrigen ist die Haftung von Teamhero für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Teamhero im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    5. Für von Teamhero nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Teamhero keine Haftung.
    6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten mit Abnahme der Werkleistung beschränkt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
    7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von Teamhero, kann Teamhero vom Kunden die entstandenen Aufwendungen für die Bearbeitung des behaupteten Mangels gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
  11. Datenschutz und Datensicherheit

    1. Leistungen nach diesem Vertrag, insbesondere die Bereitstellung von Software im Rahmen des Software as a Service und die Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten, können eine Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden darstellen. In diesen Fällen ist der Kunde Auftraggeber und verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung. Teamhero ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Sofern erforderlich, regeln die Parteien die Auftragsdatenverarbeitung in einer gesondert zu schließenden Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz.
    2. Mitarbeiter von Teamhero sowie Dritte, die im Rahmen des Auftrags tätig werden oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.
  12. Laufzeit, Kündigung

    1. Verträge haben jeweils eine feste Laufzeit von zwölf Monaten, beginnend ab dem Bereitstellungstag. Sie verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen festen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt für Teamhero insbesondere dann vor, wenn
      • der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verstoßen hat;
      • der Kunde sich zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung des Entgelts in der Höhe eines Betrags, der den monatlichen Betrag für zwei Monate erreicht, in Verzug befindet.
  13. Beendigung, Wirkung der Vertragsbeendigung, Herausgabe von Daten

    1. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Möglichkeit des Kunden, auf die bereitgestellte Software oder Daten zuzugreifen. Damit endet auch die Möglichkeit des Kunden, auf innerhalb der Software hinterlegte Arbeitsergebnisse, Informationen oder Dateien zuzugreifen, die während dieses Vertrags von Teamhero verfügbar gehalten wurden.
    2. Es obliegt dem Kunden, innerhalb der Software hinterlegte und abrufbare Daten vor Ablauf der Vertragslaufzeit über die Funktionen der Software herunterzuladen oder sonst zu sichern.
    3. Teamhero ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die durch den Kunden überlassenen bzw. im Auftrag des Kunden gespeicherten Daten für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung auf Sicherungsmitteln zu speichern. Nach Ablauf dieser Frist ist Teamhero verpflichtet, die Daten des Kunden zu löschen. Soweit der Kunde eine Übermittlung der Daten gemäß dieser Ziffer innerhalb der Frist wünscht, bietet Teamhero dem Kunden die Übermittlung gegen gesonderte Vergütung an.
    4. Verlangt der Kunde gegenüber Teamhero die Löschung der Daten in Schriftform, per E-Mail oder per Fax, so wird Teamhero die betreffenden Daten stets unverzüglich löschen.
    5. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung Teamhero verpflichtet oder zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist.
  14. Schlussbestimmungen

    1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Teamhero. Teamhero darf jedoch den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
    3. Teamhero behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Über die Änderung wird Teamhero den Kunden spätestens 30 Kalendertagen vor Inkrafttreten per E-Mail informieren. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen 30 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf diese Zustimmungswirkung wird ihn Teamhero in ihrem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, so wird das Vertragsverhältnis unter Geltung der bisherigen vertraglichen Regelungen fortgeführt. Teamhero weist den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin.

Stand: 01.04.2020

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