Die Unterschiede zwischen Gratifikation und Bonus

Die Begriffe Gratifikation und Bonus werden in der Arbeitswelt oft synonym verwendet, aber zwischen ihnen gibt es deutliche Unterschiede, die für Arbeitnehmer:innen wie Arbeitgeber:innen gleichermaßen wichtig sind. 

Dieser Artikel erklärt die relevanten Unterschiede: Sowohl für Arbeitnehmende, die wissen möchten, ob ihnen eine Sonderzahlung zusteht, als auch für arbeitgebende Unternehmen, die die richtige Gestaltung solcher Zahlungen planen.

Was bedeutet Gratifikation? Definition

Die Gratifikation ist eine zusätzliche, freiwillige Sondervergütung, die ein:e Arbeitgeber:in über das reguläre Gehalt hinaus zahlt. Sie wird häufig mit besonderen Anlässen verknüpft, wie Weihnachten, Jubiläen oder Urlaub. Sie dient dazu, Mitarbeitende für ihre Leistungen oder Betriebstreue zu belohnen. Damit dient eine Gratifikation als ein wertschätzendes Signal, das sowohl die Motivation als auch die Bindung der Mitarbeitenden stärken kann.

Gratifikation: Bedeutung und Ursprung

Das Wort „Gratifikation“ leitet sich vom lateinischen Begriff gratificari ab, was so viel wie „etwas Gutes tun“ oder „einen Gefallen erweisen“ bedeutet. Schon im Ursprung des Begriffs wird deutlich, dass es bei der Gratifikation nicht nur um finanzielle Aspekte geht, sondern insbesondere auch um den emotionalen Wert, der mit dieser Geste verbunden ist.

Heutzutage wird die Gratifikation in vielen Unternehmen als Mittel der Anerkennung und Wertschätzung eingesetzt. Sie kann Mitarbeitenden das Gefühl geben, dass ihre Leistungen gesehen und geschätzt werden und damit ein positives Arbeitsklima und Unternehmensimage fördern.

Gratifikation im Arbeitsrecht

Die Gratifikation gilt grundsätzlich als freiwillige Leistung des arbeitgebenden Unternehmens, es sei denn, sie ist explizit in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Arbeitgeber:innen haben also einen großen Gestaltungsspielraum.

Wichtig zu wissen: Wiederholte, vorbehaltlose Zahlungen über mehrere Jahre hinweg können rechtliche Ansprüche begründen. Dies wird als betriebliche Übung bezeichnet. Nach dem dritten Jahr regelmäßiger Gratifikationszahlungen können Mitarbeitende also unter Umständen einklagen, auch künftig eine solche Sondervergütung zu erhalten.

Arbeitgeber:innen sollten, wenn gewünscht, daher immer darauf achten, dass bei Gratifikationen ein Freiwilligkeitsvorbehalt kommuniziert wird. Eine klare und transparente Regelung hilft, Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mitarbeiterin erhält ihre Gratifikation Gratifikation

Beispiele für Gratifikation

Gratifikationen können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Wir erklären einige der gängigsten Formen, die in der Praxis häufig Anwendung finden:

Klassische Gratifikationen im Arbeitsalltag

  • Weihnachtsgeld:
     
    Eine der bekanntesten Gratifikationen, die Mitarbeitenden oft als zusätzliche Motivation in der Weihnachtszeit dient.
  • Urlaubsgeld:
    Diese Zahlung soll Mitarbeitenden helfen, die Urlaubskosten zu decken, und wird häufig vor den Sommermonaten ausgezahlt.
  • Jubiläumszahlungen: 
    Unternehmen belohnen langjährige Betriebszugehörigkeit mit Geldprämien oder Geschenken, um die Treue der Mitarbeitenden zu würdigen.

Sachleistungen als Gratifikation

Geld ist nicht die einzige Form der Gratifikation. Viele Unternehmen setzen auf Sachzuwendungen, die einen zusätzlichen Reiz bieten:

  • Gutscheine für Restaurants, Einzelhandel oder Online-Shops.
  • Zusätzliche Urlaubstage als Belohnung für besondere Leistungen.
  • Firmeneigene Produkte oder Dienstleistungen, wie zum Beispiel kostenfreie Software-Nutzungen.

Zielbasierte Gratifikationen

In leistungsorientierten Unternehmen werden Gratifikationen oft mit bestimmten Zielen verknüpft. Beispiele hierfür sind:

  • Projektprämien für erfolgreich abgeschlossene Vorhaben.
  • Abteilungsboni, die an den Umsatz oder die Effizienzsteigerung einer Abteilung gekoppelt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Gratifikation und Bonus?

Obwohl Gratifikationen und Boni oft in einem Atemzug genannt werden, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Konzepten.

Freiwilligkeit versus Verpflichtung

Eine Gratifikation ist grundsätzlich freiwillig. Auch wenn sie regelmäßig gezahlt wird, liegt die Entscheidung über die Höhe und die Auszahlung beim arbeitgebenden Unternehmen.

Der Bonus wird dagegen häufig als vertraglich vereinbarter Bestandteil der Vergütung behandelt. Die Höhe und Bedingungen sind in der Regel im Arbeitsvertrag oder in Bonusvereinbarungen festgelegt, was den Bonus rechtlich bindender macht.

Zweck und Anlässe

Eine Gratifikation wird meist als Anerkennung für Betriebstreue oder besondere Anlässe (z. B. Weihnachten) gewährt.

Ein Bonus ist in den meisten Fällen leistungsabhängig und an das Erreichen bestimmter Ziele gekoppelt, etwa Umsatz- oder Gewinnziele.

Zum Beispiel kann eine Mitarbeiterin Weihnachtsgeld als Dank für Ihre Arbeit im Unternehmen erhalten (Gratifikation) und eine Zielerreichungsprämie, wenn ein vereinbartes Verkaufsziel überschritten wird (Bonus).

Ist eine Gratifikation steuerfrei?

Für viele Arbeitgeber:innen stellt sich die Frage: Müssen Sondervergütungen versteuert werden? Oder gibt es Wege, Gratifikationen steuerfrei zu gestalten?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Form der Gratifikation, der Höhe der Zahlung und den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sollten sich daher vorab mit den steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

Steuerliche Behandlung von Gratifikationen

In den meisten Fällen werden Gratifikationen als Bestandteil des Einkommens betrachtet und sind daher steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Besonders bei höheren Gratifikationen empfiehlt sich eine vorausschauende Planung, da die zusätzliche Steuerlast den Nettobetrag für den Arbeitnehmer erheblich reduzieren kann. Gleichzeitig gibt es jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren, indem man auf steuerfreie Alternativen setzt.

Steuerfreie Gratifikation: Beispiele

Es gibt eine Reihe von Sonderregelungen, die steuerfreie Zuwendungen ermöglichen:

  • Gutscheine:
    Bis zu einem Wert von 50 € monatlich können Sachzuwendungen wie Gutscheine steuerfrei bleiben.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: 
    Zuschüsse zu Fitnesskursen, Massagen oder anderen Maßnahmen können bis zu 600 € jährlich steuerfrei gewährt werden.
  • Kinderbetreuungszuschüsse: 
    Kosten für die Betreuung von Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übernommen werden.

Indem Unternehmen solche Alternativen nutzen, können sie Mitarbeitende belohnen, ohne dass beide Seiten übermäßig durch Steuern und Abgaben belastet werden. Das erhöht die Effizienz der Gratifikation und steigert den Nutzen für alle Beteiligten.

Gratifikation: Kleine, aber feine Unterschiede zu anderen Boni

Die Unterschiede zwischen Gratifikationen, Boni und Erfolgsbeteiligungen zu verstehen hilft Ihnen, die richtige Strategie für Sondervergütungen zu wählen. Insbesondere in vertraglichen und rechtlichen Fragen sollten sich sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen bewusst sein, welche Bedingungen für jede dieser Zahlungen gelten.

Die unklare Trennung zwischen Gratifikation und Bonus kann rechtliche Streitigkeiten auslösen oder zu Missverständnissen führen. Ein Beispiel: Wird ein Bonus als Gratifikation bezeichnet, obwohl er an bestimmte Leistungskennzahlen gebunden ist, könnte ein Anspruch auf Zahlung entstehen, auch wenn die Leistung nicht erbracht wurde.

Gratifikation versus Erfolgsbeteiligung

Eine Erfolgsbeteiligung ist direkt an die wirtschaftliche Performance des Unternehmens gekoppelt. Sie wird oft als Prozentsatz des Gewinns oder Umsatzes berechnet und spiegelt den Geschäftserfolg wider.

Im Gegensatz dazu steht die Gratifikation: Sie ist nicht zwangsläufig an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gebunden, sondern wird meist aus persönlicher Wertschätzung oder als Anreiz für Betriebstreue gezahlt, wobei die Höhe des Betrages meist im freien Ermessen der Arbeitgeber:innen liegt und sich nach der individuellen Leistung oder Betriebszugehörigkeit richten kann.

Gratifikation und gesetzliche Sonderzahlungen

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zwischen freiwilligen Gratifikationen und gesetzlich geregelten Sonderzahlungen, wie dem 13. Monatsgehalt. Während letztere vertraglich oder tariflich vorgeschrieben sind und einen festen Anspruch begründen, bleibt die Gratifikation im Ermessen der Arbeitgeber:in.

Inflationsausgleichsprämie und Sonderzahlungen in Krisenzeiten

In Krisenzeiten, wie während der COVID-19-Pandemie oder angesichts der steigenden Inflation, kommen oftmals Sonderzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie zum Tragen. Die steuerfreie Prämie ermöglicht es Arbeitgebenden, ihre Mitarbeitenden finanziell zu entlasten, ohne zusätzliche Steuer- und Sozialabgaben. Die Inflationsausgleichprämie konnte bis zu einer Höhe von 3.000 € gewährt werden und war bis Ende 2024 gültig (§ 3 Nr. 11c EStG).

Unternehmen nutzten diese Prämie, um gestiegene Lebenshaltungskosten ihrer Mitarbeitenden auszugleichen und gleichzeitig ihre Bindung zu stärken.

Fazit: Die Gratifikation als beliebtes Mittel zur Bindung von Mitarbeitenden

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Leistungsboni oder die Inflationsausgleichsprämie sind hilfreiche Mittel, um Mitarbeitende zu binden und ihre Motivation zu steigern.

Doch eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung erfordert mehr als finanzielle Anreize. Eine transparente Kommunikation, eine effiziente Einsatzplanung und ein zentralisiertes Mitarbeiterportal können ebenfalls entscheidend sein, um ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. Hier setzt Teamhero an:

Mit Funktionen wie Kommunikation, Mitarbeiterdatenbank und einem intuitiven Mitarbeiterportal bietet Teamhero die perfekte Grundlage, um die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken.

Testen Sie Teamhero gern.

Disclaimer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Texte dieser Internetseite und damit verbundenen Beiträge zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt werden und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Wir empfehlen im Einzelfall immer eine spezifische Rechtsberatung, die auf die Belange und Bedingungen der jeweiligen Situation eingeht. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Gültigkeit.

Die einfache Software
für komplexe HR-Prozesse

Jetzt erfolgreich
viel Personal managen!

  • Personalverwaltung
  • Einsatzplanung
  • Zeiterfassung
  • Inventar
  • Rekrutierung
  • Abwesenheiten
  • Reporting
Zusammenstellung der Ansichten Software Desktop und Handy
Stern Stern Stern Stern Stern GOOGLE 5,0 von 27 Bewertungen
Stern Stern Stern Stern Stern TRUSTED 5,0 von 3 Bewertungen
Stern Stern Stern Stern Stern CAPTERRA 5,0 von 8 Bewertungen
Stern Stern Stern Stern Stern 225.000 USER gemanaged
Deutschland Flagge Deutsche
Server
Wir sind Vorbild, jederzeit und überall. Erfahrung
seit 2005
Regelmäßige Datenbackups durch Teamhero Icon Verbindung SSL-
Verschlüsselt
Erneuerbare Energie Erneuerbare
Energien
TÜV Prüfzeichen für Serverqualität ISO 9001 und ISO 27001
genormtes Rechenzentrum