Lohnabrechnung
Eine Lohnabrechnung muss laut Gesetz für jeden Arbeitnehmer ausgestellt werden.
Lohnabrechnung: Inhalt
Die Abrechnung eines Arbeitnehmers enthält unter anderem folgende Angaben:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Steuer-ID
- Steuerklasse
- Bruttolohn
- Steuerfreibeträge
- vermögenswirksame Leistungen
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Kinderfreibetrag
- Überstunden
- Auszahlungsbetrag in Euro
Lohnabrechnung: Auszahlungen
Aufgrund dieser einzelnen Posten kann die Lohnabrechnung übersichtlich aufgeteilt werden und die Auszahlung für bestimmte Zeiträume einfach nachvollzogen werden.
Lohn wird somit nach den erbrachten Arbeitsstunden bezahlt und der Betrag kann sich jeden Monat ändern. Besonders in gewerblichen und auch handwerklichen Berufen werden die Arbeitnehmer häufig nach Stunden abgerechnet. Ebenso gibt es bei Nebenjobs meist auch einen Stundenlohn.
Pflicht für den Arbeitgeber
Das Erstellen einer Lohnabrechnung ist Pflicht für den Arbeitgeber. Sobald also ein Unternehmen seinen ersten Mitarbeitenden Lohn bezahlt, ist dieser zur Ausstellung einer Lohnabrechnung gemäß § 108 GewO verpflichtet.
Das bedeutet also: Sobald Mitarbeitende eingestellt werden, müssen. Sie Zeit und auch Geld für eine Lohnbuchhaltung in Anspruch nehmen.
Damit geht einher, dass Sie regelmäßig Lohn- sowie Gehaltsabrechnungen erstellen müssen. Außerdem sind Sie dann dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Teammitglieder unter der Berücksichtigung der jeweiligen Steuerklasse abzuführen.
Gut zu wissen: Das GewO besagt zwar, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung unterlassen werden kann, wenn sich die Angaben innerhalb der letzten Abrechnung nicht ändert. In der Praxis sieht das jedoch überwiegend anders aus. Es ist typisch, dass jeder Mitarbeitende eine monatliche Abrechnung in Papierform oder per E-Mail erhält.