L-GAV

Wofür steht L-GAV

L-GAV steht für „Landes-Gesamtarbeitsvertrag“ und ist ein schweizerischer Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe. Der L-GAV regelt die Arbeitsbedingungen und -verhältnisse zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in diesem spezifischen Sektor.

Was regelt der L-GAV?

Dieser legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferienregelungen (sprich Urlaubsregelungen), Kündigungsfristen und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen fest. So gibt es im Schweizer Gastgewerbe beispielsweise fünf statt vier Wochen Ferien.

Da es sich um einen Gesamtarbeitsvertrag handelt, sind die darin festgelegten Bedingungen für alle Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in der jeweiligen Branche verbindlich, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Was sind die Vorteile von L-GAV?

Die Website des L-GAV liefert ein ausführliches Argumentarium betreffend Vorteile des L-GAVs.
Zusammengefasst kann festgehalten werden:

  1. Stabile Sozialpartnerschaft:
    Der L-GAV fördert eine stabile Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, was den sozialen Frieden und gute Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe sichert.
  2. Brancheninterne Expertise:
    Der L-GAV wird von internen Expert:innen erarbeitet und von der Basis beschlossen, wodurch das Gastgewerbe seine eigenen Spielregeln festlegt und fairen Wettbewerb ermöglicht.
  3. Politische Glaubwürdigkeit:
    Durch den L-GAV zeigt das Gastgewerbe seine soziale Verantwortung, was zu einem höheren Maß an politischer Anerkennung und Verlässlichkeit führt.
  4. Konkurrenzfähigkeit im Arbeitsmarkt:
    Der L-GAV ermöglicht marktgerechte Anstellungsbedingungen und unterstützt Aus- und Weiterbildung, was die Attraktivität des Gastgewerbes als Arbeitgeber:in erhöht.
  5. Einheitliche Rahmenbedingungen:
    Der L-GAV schafft schweizweit einheitliche Standards und verhindert einen kantonalen Flickenteppich, was faire Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleistet.

Ist Teamhero L-GAV konform?

Die Software Teamhero ist L-GAV konform. Im Sinne der Transparenz ist es uns wichtig, einige Punkte aus dem L-GAV besonders hervorzuheben und zu kommentieren.

Ruhetage (Art. 16 – Ruhetage)

Gemäß dem L-GAV sind 2 Ruhetage pro Woche vorgeschrieben. Es ist wichtig zu beachten, dass Teamhero Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn die Ruhetage nicht ordnungsgemäß verwaltet werden. Wir legen jedoch großen Wert darauf, dass Sie sicherstellen können, dass die Mitarbeitenden ihre wohlverdienten Ruhetage erhalten.

Genehmigung der Arbeitszeiterfassung (Art. 21 – Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle)

Gemäß dem L-GAV ist es erforderlich, dass Arbeitgebende die Arbeitszeiten mindestens einmal im Monat unterzeichnen. Unsere bestehenden Kund:innen haben bereits Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiter:innen getroffen, dass die Arbeitsstunden im System monatlich als „genehmigt“ markiert werden. Dies bedeutet, dass keine zusätzliche „Unterschrift“ erforderlich ist, da die Genehmigung innerhalb von Teamhero automatisch erfolgt.

Eine Software ist letztendlich nur eine Software

Obwohl Teamhero einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass eine Organisation die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Ruhezeiten etc. einhält, möchten wir hiermit betonen, dass eine Software nicht alle möglichen Umgehungsversuche verhindern kann. Unsere Plattform bietet einen starken Rahmen, um mögliche negative Vorfälle zu minimieren und die Compliance zu verbessern.

Disclaimer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Texte dieser Internetseite und damit verbundenen Beiträge zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt werden und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Wir empfehlen im Einzelfall immer eine spezifische Rechtsberatung, die auf die Belange und Bedingungen der jeweiligen Situation eingeht. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Gültigkeit.

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