Dienstreise

Eine Dienstreise ist eine Reise zu einem anderen Arbeitsort. Demnach wird ein Mitarbeiter vorübergehend an einem anderen Ort als seiner üblichen Arbeitsstätte eingesetzt. Die Dienstreise sollte den Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten, da sonst davon ausgegangen wird, dass es sich um eine weitere ständige Arbeitsstätte handelt. Dies würde dann steuerlich anders behandelt werden.
 
Wichtig ist der Begriff Dienstreise ebenso für die Reisekostenabrechnung. Denn im Anschluss der Dienstreise hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit seine Spesen wie bspw. Fahrtkosten, Hotel & Verpflegung abrechnen zu lassen.
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