Arbeitszeugnis
Bei Bewerbungen hat das Arbeitszeugnis immer noch einen sehr hohen Stellenwert. Dokumentiert wird im Arbeitszeugnis die Dauer und die Art der Beschäftigung. Darin bewertet werden Leistungen, Erfolge und ebenfalls auch das soziale Verhalten des Arbeitnehmers.
In der Regel liegt die Fälligkeit der Ausstellung des Zeugnisses zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Es kann jedoch bis zu 3 Jahre nach der Beendigung noch ausgestellt werden, danach ist der Anspruch verjährt. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat jeder, sobald das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Folgende Inhalte dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden:
- Privates Verhalten & Vorkommnisse
- Nebenberufliche Tätigkeiten
- Betriebsratmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit
- Zugehörigkeit zu Gewerkschaften
- Schwangerschaft oder Elternzeit
- Schwerbehinderungen
- Krankheiten
- Straftaten