Arbeitsbescheinigung

Auch nach der Kündigung hat der Arbeitgeber noch ein paar Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. So muss er auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsbescheinigung für den ehemaligen Mitarbeiter ausfüllen und bereitstellen.

Eine Arbeitsbescheinigung ist genau dann notwendig, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt. Dies ist ein Formular und die angegeben Daten entscheiden dann ob und vor allem wie viel Arbeitslosengeld dem Mitarbeiter zusteht.

Folgende Angaben werden in der Arbeitsbescheinigung abgefragt:

  • Informationen zum Arbeitgeber und Unternehmen
  • Persönliche Daten des ehemaligen Arbeitnehmers
  • Art des Arbeitsvertrages und Umfang der Tätigkeit 
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Sozialversicherung
  • Gezahlte Arbeitsentgelte, Sonderzahlungen wie z. B. eine Abfindung und sonstige Vergütungen
  • Grund der Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen
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