Urlaubsrückstellung

Eine Urlaubsrückstellung ist die Erfassung sowie die Verbuchung von nicht genommenem Urlaub. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Geschäftsjahr zu Ende ist und der Arbeitnehmer noch nicht alle Urlaubstage genommen hat. Ebenso kann eine Rückstellung gebildet werden, wenn noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto vorhanden sind.

Anschließend ist die Höhe der Rückstellung zu berechnen.

Sinn und Zweck

Urlaubsrückstellungen dienen wie oben schon erwähnt dazu, nicht genommene Urlaubstage zu vermerken. Daraufhin hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Tage noch im nächsten Geschäftsjahr zu konsumieren. Nimmt er diese nicht, kann er ebenso von einer Auszahlung Gebrauch machen. Ziel dieser Sache ist: Es wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seinen rechtmäßigen Urlaubsanspruch noch verwirklicht.

Dem Arbeitgeber dient dies vorauszuplanen. So hat er den Überblick darüber, ob in Zukunft eine finanzielle Aufwendung oder eine künftige Abwesenheit auf ihn zukommt.

Urlaubsrückstellung berechnen: So geht’s

Findet eine Urlaubsübertragung statt, kommt es zu Bildung der Urlaubsrückstellung.

Für die Berechnung werden die übrig gebliebenen Urlaubstage in Arbeitsstunden umgerechnet. Diese Umrechnung erfolgt laut dem Arbeitszeitmodell.

Die Stundenanzahl wird mit dem Brutto-Stundenlohn des Mitarbeitenden bewertet und die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung etc. werden dem anschließend zugezogen. Diese Art der Berechnung ist auch Individualberechnung genannt.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer Durchschnittsberechnung. Besonders in großen Unternehmen ist die individuelle Berechnung eher aufwendig und unwirtschaftlich, weshalb hier vermehrt zur Durchschnittsberechnung erfolgt.

Dabei sind die Arbeitnehmer in Gruppen zusammengefasst. Es werden hier die durchschnittlichen Stundenlöhne sowie Arbeitszeitmodelle verwendet. Diese Art der Berechnung führt zwar zu ungenauen Ergebnissen bzw. zu Unter- oder Überbewertungen, ist jedoch eine erlaubte Methode.

Schlussendlich darf das Unternehmen selbst entscheiden, welche der beiden Berechnungen es vorzieht.

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