Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt und der Mindesturlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche in Deutschland 20 Tage pro Jahr. Ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch sind die Arbeitswochentage.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch

So kann ganz einfach der Urlaubsanspruch berechnet werden: Arbeitswochentage x 4 = Urlaubsanspruch

Dieser Mindestanspruch gilt somit sowohl für Voll- als auch Teilzeitmitarbeitende. Die Voraussetzung für die Berechnung sind nämlich nicht die täglichen Arbeitsstunden, sondern die Tage, an denen gearbeitet wird. Arbeitet jemand an weniger als 5 Tage die Woche, dann reduziert sich dementsprechend der Anspruch.

Es gibt viele Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden wesentlich mehr Erholungsurlaub anbieten. Dies ist dem Unternehmen quasi freigestellt. Urlaubstage von 24 bis 30 Urlaubstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche sind keine Seltenheit. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Teammitglieder an jedem regulären Arbeitstag im Unternehmen arbeiten.

Urlaub in der Probezeit

Auch in der Probezeit besteht ein Anspruch auf Urlaub. Den vollständigen Urlaubsanspruch hat ein Kollege jedoch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Quasi sammeln Mitarbeitende für jeden Monat ihres Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs an.

Wird das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Probezeit beendet, so hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den bisher erreichten anteiligen Jahresurlaub.

Unterjährige Beschäftigung und die Urlaubsberechnung

Es kommt immer wieder zu Unsicherheiten bei der Berechnung des Urlaubs auf, wenn kurze oder mitten im Jahr begonnene Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Auch in diesem Fall sorgt die Gesetzgebung für Hilfe. In diesem Fall orientiert sich der Anspruch auf freie Tage am Beschäftigungsmonat ab dem Anstellungsdatum. Zudem besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Resturlaub

Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeitende nicht ihren kompletten Urlaub nehmen und somit noch Resturlaub haben. Was genau es damit auf sich hat, erfahren Sie in unserem passenden Resturlaub-Beitrag.

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