Teilzeit

Bei der Teilzeitarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer regelmäßig kürzer als ein Vollzeitangestellter.

Teilzeit

Das klassische Teilzeitmodell ist, dass die täglichen Arbeitsstunden reduziert werden. Diese Form der Teilzeit ist für den Arbeitgeber sehr einfach und schnell umzusetzen.

Die Arbeitstage pro Woche sind dabei 5 Tage, an denen statt 8 Stunden bspw. 6 oder 4 Stunden gearbeitet wird. Das Positive daran: Der Arbeitnehmer hat täglich mehr Freizeit.

Teilzeit kann auch meinen, dass man einen Tag 6 Stunden arbeitet, 3 Tage in der Woche 5 Stunden arbeitet und an 3 Tagen Wochenende hat. Die Variationen an Teilzeitmodellen ist vielseitig.

Gehalt in Teilzeit

Zu beachten ist jedoch: Wer in Teilzeit arbeiten möchte, verdient dementsprechend weniger. Der Stundenlohn bleibt meist derselbe wie in der Vollzeitposition. Da sich jedoch die Stundenanzahl verringert, wird dementsprechend das Gehalt niedriger.

So sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Beschied

Möchte ein Arbeitnehmer von Voll- auf Teilzeit wechseln, muss er dies beim Arbeitgeber 3 Monate im Voraus anmelden. Der Mitarbeitende sollte dafür dem Arbeitgeber mitteilen, wie viele Stunden dieser künftig arbeiten möchte. Besteht das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate und zählt das Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende), kann der Arbeitgeber dem Wunsch nachgeben.

Mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit muss der Arbeitgeber dem Wunsch zustimmen oder nicht. Die Zustimmung oder Absage erfolgt schriftlich.

Altersteilzeit

Auch bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung. Diese wird das dazugehörige Altersteilzeitgesetz geregelt.

Generell besteht kein rechtlicher Anspruch darauf. Sie ist somit nur aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.

Ab dem 55. Lebensjahr ist die Altersteilzeit möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeitenden wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt waren.

Zusätzlich sind die Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I und II mitzuberücksichtigen. Ebenso wichtig, ist, dass Sie beachten müssen, dass die Altersteilzeit mindestens bis zum Zeitpunkt gehen muss, ab dem die Altersrente in Anspruch genommen werden kann.

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