Ruhestand

Der Ruhestand ist der Zustand, in dem sich eine Person nach Beendigung der Lebensarbeitszeit befindet.

Wer in den Ruhestand geht, der erhält kein Gehalt mehr, sondern bezieht seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der privaten Rentenvorsorge.

Beamte erhalten keine Rente, sondern eine Pension.

Ruhestand: Das Renteneintrittsalter

Generell gilt, dass es für die unterschiedlichen Altersrenten vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter gibt. Jedoch kann die Rente auch beantragt werden bevor oder auch nachdem das Renteneintrittsalter erreicht ist. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Renteneintritt sind meist folgende Aspekte:

  • bereits erworbene Rentenansprüche
  • Gesundheitszustand
  • private & berufliche Situation

Altersgrenze

Diejenigen, die 1964 und später geboren sind, gehen mit einem Alter von 67 Jahren in Rente. Für die Arbeitnehmer, die davor geboren sind, beginnt das Rentenalter mit 65 Jahren.

Es gibt jedoch, wie oben schon erwähnt, auch die Möglichkeit vorher in den Ruhestand zu gehe. Das nennt sich dementsprechend Vorruhestand. Dies ist der Zeitraum zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und der gesetzlich festgelegten Rente.

Ausnahmen von der Rente mit 67 Jahren

Nicht für alle Versicherten ist das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben. Es gibt einige Altersrenten, die davon ausgenommen sind. Jedoch gelten auch für sie künftig höhere Eintrittsalter.

Folgende Personengruppe haben ein geringeres Rentenalter als 67 Jahre:

  • Langjährig Versicherte: Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben diejenigen, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
  • Schwerbehinderte Menschen: Eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
  • Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Hier gilt: Die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. 12. 1951 geboren sind, können ab dem 62. Lebensjahr in Rente gehen.
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