Lohnfortzahlung bei Krankheit

Eine Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall meint, dass ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit weiterhin das volle Gehalt vom Arbeitgeber bekommt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wie lange besteht Anspruch

Dieser Anspruch besteht für maximal 6 Wochen für jede neue Erkrankung. Nach diesen 6 Wochen besteht der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Diese zahlt jedoch nicht mehr die vollen 100 % des Gehalts, sondern prozentual weniger.

Generell gilt, dass jeder Arbeitnehmer in einem regulären und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hat. Damit sind nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Arbeitnehmer in Teilzeit, mit Minijobs, Werkstudenten und auch Saisonarbeiter gemeint.

Kriterien, die es zu erfüllen gilt

Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer ist schon länger als 4 Wochen beim Arbeitgeber angestellt.
  • Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig.
  • Die Erkrankung ist unverschuldet.
  • Die Erkrankung besteht während der regulären Arbeitszeit.

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten?

Hat der Mitarbeitende seine Krankheit bzw. einen Unfall selbst durch grobe Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz verschuldet, dann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Im Einzelfall entscheidet darüber die Rechtssprechung.

Beispiel hierfür sind unter anderem folgende:

  • Ein Autounfall aufgrund eines groben Verstoßes gegen eine Verkehrsordnung.
  • Es entstand eine Verletzung bei einem selbst angezettelten körperlichem Streit.
  • Bei einem gefährlichen Nebenjob passierte ein Unfall.

Krankenkasse & Krankengeld

Ist ein Mitarbeitender länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, dann zahlt ab der 7. Woche bzw. ab Tag 43 die Krankenkasse das Krankengeld. Dementsprechend endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Insgesamt ist es Versicherten möglich für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren bis hin zu 78 Wochen Krankengeld zu erhalten. Die Voraussetzung ist dabei, dass eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit besteht.

Wichtig ist, dass nur gesetzlich Pflichtversicherte einen automatischen Anspruch auf Krankengeld haben. Wer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, muss eventuell eine separate Krankengeldversicherung abschließen.

Ebenso interessant ist der Fakt, dass das Krankengeld nicht extra beantragt werden muss. Die Krankenkasse nimmt nämlich rechtzeitig selbst den Kontakt zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf und klärt das weitere Vorgehen.

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