Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bedeutet, dass jemand eine Arbeit gegen Entgelt ausübt, aber ohne bei einer Behörde oder Versicherung angemeldet zu sein. Dadurch werden Steuern und Sozialabgaben nicht gezahlt. Außerdem kann es in diesen Fällen zu hohen Bußgeldern bis hin zu Gefängnisstrafen kommen.

Welche Leistungen gehören zur Schwarzarbeit?

Nicht dazu zählen Dienst- und Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Das sind unter anderem Leistungen zwischen Lebenspartnern und Gefälligkeiten der Nachbarschaftshilfe.

Schwarzarbeit wird meist mit mündlichen Absprachen vereinbart und nach der Erledigung in bar bezahlt. Führt also ein selbstständiger Handwerker einige Arbeiten am Haus eines Auftraggebers durch und wird dafür bezahlt, dann muss er eine Rechnung schreiben und die Steuern abführen.

Führt dieser Handwerker jedoch einige Arbeiten bei seiner Tochter oder seinem Bruder durch und erhält dafür eine geringe Entschädigung, ist dies keine Schwarzarbeit.

Wie hoch ist eine Strafe bei Schwarzarbeit?

Meist ist sie mit den folgenden Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben verbunden:

  • Hinterziehung von Steuern und Lohn nach § 370 AO
  • Ordnungswidrigkeit laut § 8 SchwarzArbG
  • Beitragsbetrug nach § 263 StGB
  • Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung gemäß § 14 UstG
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB

Da es sich hierbei laut den §§ 8 bis 11 SchwarzArbG zumindest um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind Strafen von Bußgeldern von bis zu 500.000 € möglich. Ebenso kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren kommen.

Es sind folgende Strafen für Auftraggeber bzw. Arbeitgeber möglich:

  • Eine Nichtanmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung bringt eine Geldstrafe von bis zu 25.000 €.
  • Wird ein Gewerbe nicht angemeldet, kann dies eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € bringen.
  • Eine Beauftragung von Schwarzarbeit kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € zur Folge haben.

Hinzu kommt auch, dass nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zurückgezahlt werden müssen. Ebenso sind Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder eine Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und anderen meldepflichtigen Ämtern möglich.

Strafe für den Mitarbeitenden

Nicht nur Auftraggeber, sondern auch Mitarbeitende und Selbständige müssen mit einer Strafe bei Schwarzarbeit rechnen. Dabei kann es zu einem Bußgeld von bis zu 500.000 € kommen. Ebenso ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen möglich. Auch hier kann es zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Eine Ermittlung wegen unter anderem Steuerhinterziehung ist hier ebenfalls zu erwarten.

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