Nachtschicht

Was ist eine Nachtschicht?

Nachtschicht wird im öffentlichen Dienst häufig Nachtdienst genannt, ist die Arbeit, welche nachts verrichtet wird. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) meint dabei eine Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr. Für Konditoreien und Bäckereien gelten Zeiten zwischen 22 und 5 Uhr.

Was sind Nachtarbeiter:innen?

Nachtarbeiter:innen sind Personen, die regelmäßig z.B. in Wechselschichten Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr nachts arbeiten (§2 (2-5) ArbZG). Zum Beispiel arbeitet eine Person als Reinigungskraft dreimal die Woche zwischen 20:00 und 03:00 Uhr nachts. Dies bezeichnet man als Nachtarbeit, da die Tätigkeit dreimal die Woche in der Nacht, also zwischen 23:00 und 03:00 Uhr arbeitet.

Welchen Regeln müssen Arbeitgeber:innen beachten?

Ausgleich von Mehrarbeit in der Nachtschicht

Wird in der Nachtarbeit mehr als 8 Stunden gearbeitet, muss die Mehrarbeit bereits innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden (statt innerhalb von 24 Wochen) (§6 (2) ArbZG).

Freie Tage oder Lohnzuschlag

Die Arbeitgeber:in hat der Arbeitnehmer:in für die geleistete Nachtarbeit eine angemessene Zahl freier Tage oder einen Lohnzuschlag zu zahlen (§6 (5) ArbZG).

Besondere Regelungen bei gesundheitsbelastetenden Arbeitszeitmodellen

Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, müssen diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden müssen (§6 (1) ArbZG). Dies ist eine gesetzliche Vorgabe.

Befreiung von Nachtarbeit wegen Gesundheit

Nachtarbeiter:innen haben das Recht, sich vor Antritt der Arbeit, medizinisch untersuchen zu lassen. Die Kosten muss die Arbeitgeber:in übernehmen. Diese Untersuchung kann alle drei Jahre wiederholt werden. Ab einem Alter von 50 Jahren kann diese Untersuchung auch jährlich wiederholt werden. Wird dabei festgestellt, dass die Nachtarbeit die Gesundheit der Arbeitnehmer:in gefährdet, ist die Arbeitgeber:in verpflichtet, in der Tagschicht ein Arbeitsangebot zu schaffen.

Befreiung von Nachtarbeit wegen Elternschaft

Auch Arbeitnehmer:innen, die ein Kind unter 12 Jahren allein betreuen oder schwer pflegebedürftige Angehörige versorgen, haben das Recht, sich in die Tagschicht versetzen zu lassen. Ist dies aus Sicht der Arbeitgeber:in nicht möglich, hat der Betriebsrat das Recht, gehört zu werden und Lösungsvorschläge zu erarbeiten (§6 (4) ArbZG).

Welche Ausnahmen der Regeln gibt es?

Aufgrund von Tarifverträgen

In Tarifverträgen kann in besonderen Punkten von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden:

  • Die Nacharbeit kann unter bestimmten Bedingungen über 10 Stunden verlängert werden.
  • Der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit kann anderweitig geregelt werden.
  • Der Beginn der Nachtarbeitszeitbeginn kann zwischen 22:00 und 24:00 Uhr verschoben werden (§7 (5) ArbZG).

Aufgrund von Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden können längere Arbeitszeiten in der Nacht bewilligen, wenn es entsprechende Gründe gibt, z.B. für

  • Kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saisonbetriebe

Sonderregelungen für Jugendliche, Schwangere und Stillende

Ein Verbot für Nacharbeit gibt es für Jugendliche, Schwangere und Stillende. Die Regelungen hierfür sind im Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz geregelt.

Für welche Berufsgruppen gibt es Nachtschichten?

Zu den Nachtschicht-Arbeitenden gehören folgende Berufsgruppen:

  • Angestellte der Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Justizvollzug & Rettungsdienst
  • Krankenhauspersonal, Apothekenmitarbeiter & wichtige Pflegedienste
  • Angestellte von Energieversorgern & Entsorgungsbetrieben
  • Verkehrswesenspersonal für bspw. Busse, Bahnen & Flugzeugen
  • Funk- & Zeitdienstmitarbeitende
  • Angestellte im Securitybereich, Gastronomie, Hotellerie, Clubs & Diskotheken

Die wohl größte Herausforderung beim Nachtdienst ist: Der Mensch arbeitet gegen den normalen Biorhythmus.

Auch bei Nachtschichten soll die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden. Zudem gelten die gesetzlichen Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer:innen?

Wie lang genau ein Nachtdienst dauert, ist meist unterschiedlich. Im Allgemeinen gilt dasselbe wie für Früh- oder Spätdienste. Das bedeutet, dass eine Arbeitszeit von 8 Stunden nicht zu überschreiten ist.

Es ist jedoch laut § 3 ArbZG eine Überschreitung dieser Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen möglich. Demnach gilt Folgendes:

„Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Zusätzlich gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Somit ist ein Wechsel innerhalb des Schichtdienstes von Nacht- auf Frühschicht nicht rechtens.

Welche Vorteile hat Nachtarbeit?

Die unübliche Arbeitszeit in Nachtschichten bringt neben den gesundheitlichen Anstrengungen auch einige Vorteile mit sich. So bleibt für Nachtarbeiter:innen tagsüber mehr Zeit für die Kinder, Einkäufe, Entspannung und Freizeitgestaltung. Diese listen wir nachfolgend übersichtlich auf:

  • Flexibilität
  • Ruhe
  • Ausgleich
  • Zuschläge

Welche Nachteile hat Nachtarbeit?

Übliche Nachteile von Nachtarbeiter:innen sind unter anderem:

  • Gesundheitliche Folgen
  • Veränderter Schlafzyklus
  • Soziale Isolation zu Personen, die nicht nachts arbeiten

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