Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit ist der festgelegte Zeitraum, in dem eine Anwesenheitspflicht für den Arbeitnehmer besteht. Festgelegt wird dieser Zeitraum im Arbeitsvertrag und ist meist Teil eines Gleitzeitmodells.

Kernarbeitszeit: Wie lange ist sie?

Wie lang die Kernarbeitszeit ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Natürlich kann sie nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit einnehmen. Eine maximale Kernarbeitszeit ergibt nur bis zu 6 Stunden Sinn, um davor und danach noch mindestens 1 Stunde Gleitzeit zu ermöglichen.

Somit haben die Angestellten die Möglichkeit, zu beliebigen Zeiten zu kommen und zu gehen, solange sie innerhalb der Kernarbeitszeit arbeiten und die vorgegebenen Stunden erfüllen.
Wichtig ist, dass die Kernarbeitszeit nicht für alle Teams gleich sein muss. Es kommt auf die einzelnen Arbeiten an und der Arbeitgeber kann dies individuell entscheiden.

Vor- & Nachteile

Wir haben uns näher angeschaut, welche Vor- und welche Nachteile das Ganze mit sich bringt.

Das sind die Vorteile im Überblick:

  • Mitarbeitenden sind motivierter & zufriedener
  • Stärkt die Loyalität
  • Arbeitsspitzen sind einfacher abzufangen
  • Arbeitgeberattraktivität steigt
  • Gute Kommunikation
  • Stärkt das Zusammenhaltsgefühl des Teams
  • Vereinbarkeit von Beruf & Privatleben ist besser

Das sind die Nachteile im Überblick

  • Arbeitgeber hat einen höheren Verwaltungsaufwand
  • Kontrolle der Kernzeiten
  • Mitarbeitende haben eine Anwesenheitspflicht zu bestimmten Zeiten

Was passiert, wenn die Kernarbeitszeit nicht eingehalten wurde?

Eine wichtige Frage, die es hier zu klären gilt, ist: Was passiert, wenn ein Mitarbeitender die Kernzeit nicht einhält?

Halten die Kollegen die Zeit nicht ein, kommt es im Regelfall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Da es sich hierbei um eine Verletzung der Anwesenheitspflicht handelt, ist dies ein Pflichtverstoß und kann im schlimmsten Fall mit einer Kündigung enden.

Der einmalige Verstoß

Ein Mitarbeitender ist während der Kernzeit nicht am Arbeitsplatz. In dem Fall darf der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Ebenso ist es möglich, dass der Arbeitgeber noch einmal auf die Verbindlichkeit der Regelung hinweist.

Wiederholter Verstoß

Bei einem wiederholten Verstoß der Kernarbeitszeit kommt es erneut zu einer Abmahnung. Dementsprechend muss der betroffene Mitarbeitende sein Verhalten ändern, sonst droht die verhaltensbedingte Kündigung.

Wichtig: Konnte die Kernzeit aufgrund von Fremdverschulden wie zum Beispiel einem Stau, einem Zugausfall oder ähnlichem nicht eingehalten werden, darf dies nicht sanktioniert werden.

Weitere Folgen

Bleiben wichtige Projekte stillstehen oder sind ganze Arbeitsabläufe in Abteilungen nachhaltig gestört, weil ein Mitarbeitender die Kernzeiten nicht einhält, dann kann das Unternehmen sogar einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

Eine weitere Besonderheit, die zu beachten ist: Kommen Kollegen verspätet zur Kernzeit zur Arbeit, können sie dieses Fehlverhalten nicht durch Überstunden ausgleichen.

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