Handelsvertreter

Ein Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, welcher für einen anderen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt.
Im Gegenzug hat der Handelsvertreter dann ein Anrecht auf eine Provision. Diese richtet sich nach der Höhe des Geschäftsabschlusses.

Aufgabe vom Handelsvertreter

Die Aufgabe des Vertreters besteht somit darin, potenziellen Kunden die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens anzubieten und einen Geschäftsabschluss zwischen Hersteller und Kunde zu vermitteln.
 
Meist ist ein Handelsvertreter in einem bestimmten Gebiet bzw. Bezirk tätig und er kann sowohl für nur ein Unternehmen tätig sein oder auch für mehrere.

Pflichten eines Handelsvertreters

Ein Handelsvertreter hat einige Pflichten. Diese führen wir hier für Sie auf.

  1. Abschluss sowie die Vermittlung von Geschäften
  2. Sorgfaltspflicht: Dies beinhaltet bspw. die Prüfung der Zahlungsfähigkeit von Kunden.
  3. Benachrichtigungspflicht: Jede Vermittlung & jeder Abschluss eines Geschäftes muss unverzüglich gemeldet werden.
  4. Pflicht zur persönlichen Dienstleistung: Es ist durchaus möglich, dass ein Handelsvertreter eine Hilfsperson einsetzen darf.
  5. Verschwiegenheitspflicht: Der Vertreter muss  Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse sowohl während als auch nach seiner Vertragszeit für sich behalten.
  6. Treuepflicht: Generell gilt, dass es kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot für den Vertreter gibt. Somit ist eine Tätigkeit für andere Unternehmen sowie der Abschluss eigener Geschäfte durchaus zulässig. Jedoch darf hier keine Schädigung des Unternehmens eintreten. Nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses kann eine sogenannte Wettbewerbsklausel vereinbart werden.

Rechte

Nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hat der Handelsvertreter. Einige dieser listen wir nachfolgend auf.

  1. Er kann erforderliche Arbeitsunterlagen für seine Tätigkeit anfordern. Dazu gehören bspw. Preislisten, Werbedrucksachen oder auch bestimmte Muster.
  2. Der Vertreter kann Benachrichtigungen über die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten, abgeschlossenen Geschäftes verlangen.
  3. Er hat das Recht auf eine Provision.
  4. Aufwendungen, die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb entstanden sind, werden erstattet, wenn dies vereinbart oder handelsüblich ist.
  5. Er darf Mängelanzeigen entgegennehmen. Zudem kann er dem Unternehmen die zustehenden Rechte auf Beweissicherung geltend machen.
  6. Nach der Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Handelsvertreter unter Umständen aufgrund seiner bleibenden Leistungen einen Anspruch auf einen Ausgleich.

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