Gesetzliche Ruhezeit

Es gilt eine gesetzliche ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit von mindestens 11 Stunden.
 
Allerdings gibt es für bestimmte Branchen auch Ausnahmen. Diese können entweder vom Gesetzgeber, vom Tarifvertrag oder auch von einer Aufsichtsbehörde definiert werden.
 
Die folgenden Branchen haben die Möglichkeit ihre Ruhezeit um bis zu eine Stunde zu verkürzen. Jedoch muss innerhalb von 4 Wochen eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden:
Krankenhäuser
Pflege-, Betreuungs- & Behandlungseinrichtungen von Menschen
Rundfunk
Verkehrsbetrieb
Landwirtschaft & Tierhaltung
Deutschland Flagge Deutsche
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