Gesetzliche Ruhezeit

Es gilt eine gesetzliche ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit von mindestens 11 Stunden.
 
Allerdings gibt es für bestimmte Branchen auch Ausnahmen. Diese können entweder vom Gesetzgeber, vom Tarifvertrag oder auch von einer Aufsichtsbehörde definiert werden.
 
Die folgenden Branchen haben die Möglichkeit ihre Ruhezeit um bis zu eine Stunde zu verkürzen. Jedoch muss innerhalb von 4 Wochen eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden:
Krankenhäuser
Pflege-, Betreuungs- & Behandlungseinrichtungen von Menschen
Rundfunk
Verkehrsbetrieb
Landwirtschaft & Tierhaltung

Disclaimer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Texte dieser Internetseite und damit verbundenen Beiträge zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt werden und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Wir empfehlen im Einzelfall immer eine spezifische Rechtsberatung, die auf die Belange und Bedingungen der jeweiligen Situation eingeht. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Gültigkeit.

Deutschland Flagge Deutsche
Server
Wir sind Vorbild, jederzeit und überall. Erfahrung
seit 2005
Regelmäßige Datenbackups durch Teamhero Icon Verbindung SSL-
Verschlüsselt
Erneuerbare Energie Erneuerbare
Energien
TÜV Prüfzeichen für Serverqualität ISO 9001 und ISO 27001
genormtes Rechenzentrum