Fahrtkostenzuschuss

Der freiwillige Zuschuss für die Fahrtkosten des Arbeitnehmers wird Fahrtkostenzuschuss genannt. Dieser wird vom Arbeitgeber gezahlt. 

Zu beachten ist, dass sobald man als Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss erhält, man keine Werbungskosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz mehr geltend machen kann.

Zum Zuschuss der Fahrten gehört nicht nur der Weg mit dem eigenen Pkw, sondern auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Arbeitgeberleistung im Zusammenhang mit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist steuerfrei.

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