Corona Status: Darf ich als Arbeitgeber den aktuellen Impfstatus erfragen?

Mittlerweile gilt die 3G-Regel in Deutschland für den Arbeitsplatz. Somit sind Mitarbeitende in der Auskunftspflicht über den Corona Status an den Arbeitgeber. Jedoch gibt es immer noch einige strengen Grenzen im Datenschutz. Wir klären auf, was der Arbeitgeber alles über den Corona Status abfragen darf.

Corona Status & der Arbeitgeber: Was darf ich als Arbeitgeber

Beim Betreten der Arbeitsstätte ist laut dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) mittlerweile ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein Testnachweis vorzuweisen.

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Die Kontrolle kann sowohl vor Ort oder auch digital erfolgen.

Als Arbeitgeber müssen Sie darauf achten, dass der Schwerpunkt dieser Kontrolle auf den Testnachweisen liegt. Haben Mitarbeitende Ihnen einen Impf- oder Genesenennachweis gezeigt, dürfen Sie dies dokumentieren und es sind keine weiteren Zugangskontrollen notwendig.

Sie dürfen als Arbeitgeber jedoch erneut den Corona Status erfragen und auf Verlangen müssen diese Mitarbeitenden den Nachweis erneut vorzeigen.

Es ist jedoch keine Pflicht, dass Arbeitnehmer ihren Impf- oder Genesenenstatus an Sie als Arbeitgeber preisgeben müssen. Ihre Mitarbeitenden können stattdessen einfach weiterhin aktuelle Testnachweise vorlegen.

Corona Status beim Arbeitgeber preisgeben: In diesen Einrichtungen ist es Pflicht

Es gibt einige bestimmte Einrichtungen sowie Unternehmen, in denen Sie von den Beschäftigten einen Impf- oder Genesenenstatus verlangen dürfen.

Dies sind Einrichtungen, in denen sich besonders gefährdete Personengruppen aufhalten. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Kitas, Horte, Schulen
  • Voll- sowie teilstationäre Einrichtungen & Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Heime
  • Ferienlager
  • Justizvollzugsanstalten

Welche Daten dürfen Sie als Arbeitgeber kontrollieren?

Bei der Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Getestetenstatus werden folgende Daten abgefragt:

  • Vorname
  • Familienname
  • Nachweis über Status
  • Gültigkeit des Nachweises

Darf ich Mitarbeitende versetzen, wenn sie nicht geimpft sind?

Im Allgemeinen dient die Information über den Impfstatus von Mitarbeitenden dazu, dass Sie die Arbeitsorganisation so gestalten können, dass ein sachgerechter Personaleinsatz möglich ist. Zusätzlich sind entsprechende Hygienemaßnahmen zu treffen.

Ob nun ein Wechsel in speziellen Fällen wirklich gerechtfertigt ist, hängt von allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ab. Auch die Art und der Umfang der Personenkontakte der beschäftigten Person im aktuellen Arbeitsumfeld. Zudem muss darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Schutz besteht.

Kann ich Mitarbeitende entlassen, wenn sie mir die Auskunft über ihren Corona Status verweigern?

Laut den neuen Regelungen für Einrichtungen sowie Unternehmen mit besonders vulnerablen Personengruppen gibt es eine keine kündigungsrechtliche Bestimmung. Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze.

Dürfen meine Mitarbeitenden Impftermine während der Arbeitszeit wahrnehmen? Muss ich diese dafür freistellen?

Es bleibt dem Arbeitgeber also Ihnen selbst überlassen, ob Sie die Mitarbeitenden für einen Impftermin während der Arbeitszeit unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. Um das Risiko einer Infektion im Betrieb zu senken, sind Betriebe natürlich dazu angehalten dazu beizutragen.

Da es aktuell keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann der Arbeitgeber die fehlende Schutzimpfung grundsätzlich nicht sanktionieren.

Darf ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter zu einer positiven Corona-Testung befragen?

Ja, das dürfen Sie. Haben sich Mitarbeitende infiziert, dann greifen die gewöhnlichen Regeln bei Erkrankungen und die Mitarbeitenden müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Sie als Arbeitgeber sind in der Fürsorge- sowie Schutzpflicht all Ihren Mitarbeitenden gegenüber. Nur, wenn Sie wissen, dass es infizierte Kollegen gibt, können Sie spezielle Schutzmaßnahmen geltend machen.

Aus diesem Grund sind Arbeitnehmer verpflichtet dazu, bei einer Infizierung mit dem Coronavirus ihren Arbeitgeber zu informieren.

Darf ich meine Beschäftigten fragen, ob sie Kontakt zu Infizierten hatten?

Solch eine Frage ist durchaus zulässig, wenn sie auf eine Infektion bzw. einen Verdachtsfall bei einer Person haben.

Darf ich von meinen Beschäftigten eine Kopie oder eine elektronische Zusendung vom Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verlangen?

Sie als Arbeitgeber dürfen keine Kopien von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen anfordern bzw. erstellen und speichern. Eine elektronische Zusendung von Nachweisen darf somit nicht verlangt werden. Es reicht hier eindeutig aus, wenn Sie den Status zur Kenntnis nehmen und diesen mit einem Datum dokumentieren.

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