Abwerbung

Bei einer Abwerbung erhält der Arbeitnehmer von einem anderen Unternehmen ein Arbeitsangebot. Diese erfolgt meist durch eine spezialisierte Personalberatung und soll dem abgeworbenen Mitarbeiter eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und/oder der Vergütung bringen.

Eine Abwerbung ist nicht rechtswidrig. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitnehmer trotzdem seine Kündigungsfrist einhält. Auch unter Konkurrenzunternehmen ist diese Art der Personalakquise erlaubt.

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