Lohnbausteine: 5 steuergünstige oder -freie Benefits

Kommt vor, ist aber nicht schön: Mühsam wurde eine Gehaltserhöhung ausgehandelt und am Ende fressen Steuern und Sozialabgaben diese fast wieder auf. In gewissem Umfang gibt es aber eine elegante Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und zwar steuerbegünstigte oder sogar -freie Entgeltextras. Wir schauen uns zehn Möglichkeiten (auch Lohnbausteine genannt) genauer an:

5 Lohnbausteine für Sie

Nachfolgend finden Sie in diesem ersten Artikel zum Thema 5 interessante Lohnbausteine. In einem weiteren Artikel werden wir 5 zusätzliche für Sie bereithalten.

1. Essensmarken

Das tägliche gemeinsame Mittagessen mit den Kollegen verbindet und ist deshalb eine sehr gute Teambuilding-Maßnahme. Leider ist das aber auch recht teuer, deshalb freut sich jeder Arbeitnehmer über finanzielle Unterstützung vom Chef.

Steuerneutral wirkt sich nämlich ein Essenszuschuss durch den Arbeitgeber aus. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 1.379,40 € jährlich pro Mitarbeiter. Eingesetzt werden oft Essensmarken. Sogar einige Supermärkte akzeptieren bestimmte Essensmarken, sodass Mitarbeiter nicht gezwungen sind, ein Restaurant zu besuchen.

Es gibt hier professionelle Anbieter mit klassischen Papierlösungen und bereits Start-ups, die eine voll digitale Lösung anbieten.

2. Fahrtkosten

Der Klassiker ist die Monatskarte des städtischen Verkehrsverbundes, die sehr gern ebenfalls privat genutzt wird. Aber haben Sie auch schon daran gedacht, die dienstliche BahnCard zusätzlich zur privaten Nutzung zu überlassen? Das ist eben auch ein schöner Benefit. Damit das dann steuerneutral ist, muss beachtet werden, dass der Arbeitgeber mehr bei den Dienstreisen einspart, als die BahnCard gekostet hat.

3. Gesundheitsleistungen

Wie wäre es mit Yoga? Sorgt für Stressabbau und Entspannung. Was Krankenkassen bezuschussen, kann auch oft der Arbeitgeber bezuschussen. Einen steuerfreien Freibetrag von 500,- € pro Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber hierbei. Allerdings kann nicht direkt der Beitrag eines Fitnessstudios oder Sportvereines übernommen werden. Aber es kann ja durchaus über Betriebssport nachgedacht werden. Warum kommt der Yoga-Lehrer nicht einfach in den Betrieb?

4. Arbeitsrechner, Tablet oder Smartphone

Überlassen Sie einfach den Arbeitsrechner ihrem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung. Sozialabgaben und Steuern werden dabei nicht fällig. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber der wirtschaftliche Eigentümer bleibt. Außerdem ergeben sich Sozialabgaben, sobald der Arbeitnehmer für diese private Nutzung auf einen Teil seines Lohns verzichten muss. Dabei bleibt es aber bei der Steuerfreiheit.

Interessanterweise ist der Anteil der Privatnutzung dabei völlig unerheblich. Smartphones oder Tablets können genauso überlassen werden. Verbindungsentgelte beim Smartphone sind ebenfalls steuerfrei.

Gehen diese Geräte dann allerdings doch in das Eigentum des Arbeitnehmers über, besteht eine Lohnsteuerpflicht. Eine Pauschalbesteuerung mit 25 % ist hierbei möglich.

5. Zuschuss zu den Kosten für den Kindergartenplatz

Der Arbeitgeber kann tatsächlich die Kinderbetreuungskosten steuerfrei erstatten. Hierbei ist wichtig, dass die Kinder noch nicht schulpflichtig sind und während der Arbeitszeit betreut werden. Es ist unerheblich, ob es sich um einen Betriebskindergarten oder eine reguläre Einrichtung handelt.

Fazit Lohnbausteine

Diese Entgeltextras, auch Lohnbausteine genannt, tragen zur Nettolohnoptimierung bei. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können dabei erheblich sparen. Es handelt sich um eine klassische Win-win-Situation.

Außerdem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Ausgaben steuermindernd festzusetzen. Der Mitarbeiter muss beachten, dass kein erhebliches Eigeninteresse besteht, da sonst das Finanzamt den Benefit als geldwerten Vorteil versteuern wird.

Ihr Unternehmen kann sich dabei als attraktiver Arbeitgeber positionieren und zufriedene Mitarbeiter gewinnen, was in Zeiten des Fachkräftemangels nicht unwesentlich ist.

Es sollte natürlich immer der unternehmenseigene Steuerberater bei der Einführung solcher Benefits zurate gezogen werden!

 

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