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Antwort: Nein, der Urlaubsanspruch darf nicht mehr automatisch verfallen. Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass Mitarbeiter:innen über ihren Urlaubsanspruch und dessen möglichen Verfall informiert sind.
Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Angestellten zu informieren und diesen die Möglichkeit zu geben, den Urlaub zu nehmen, kann der Urlaub verfallen.