Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung oder auch Hamburger Modell genannt, soll die Mitarbeitenden nach einer langen und schweren Krankheit wieder schrittweise an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen. Der Übergang zur vollständigen Berufstätigkeit soll aufgrund dieser Methode besonders hilfreich sein.
Stufenweise Wiedereingliederung
Zu beachten ist zudem, dass eine stufenweise Wiedereingliederung zu einem Zeitpunkt beginnt, wo der Mitarbeitende offiziell noch arbeitsunfähig ist. Es sollte vorab ein exakter Prozess festgelegt werden, wie die Arbeitszeiten aufgestockt werden. Nur so kann das Teammitglied schnell und vor allem sanft zurück in das Team geholt werden.
Die Dauer der Wiedereingliederung ist individuell. Es kann sich um einen Prozess von ca. 6 Wochen bis hin zu 6 Monaten handeln. Ist der Mitarbeitende auch nach dieser Zeit noch nicht voll einsatzfähig, dann ist es machbar, den Prozess bis auf 12 Monate zu verlängern.
Das übergeordnete Ziel: Das Teammitglied soll wieder die volle Arbeitsleistung erbringen.
Das sind die Voraussetzungen
Es gibt außerdem einige Voraussetzungen, die eine stufenweise Wiedereingliederung erfüllen muss:
- Der Mitarbeitende ist weiterhin arbeitsunfähig.
- Die Zustimmung für die Wiedereingliederung ist von Teammitglied, Unternehmensleitung sowie gesetzlicher Krankenkasse erfolgt.
- Der Mitarbeitenden hat eine Arztbescheinigung über eine ausreichende Belastbarkeit erhalten, um die bisherige Arbeit stufenweise wieder aufzunehmen.
- Es besteht noch ein Geldleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse (Krankengeld).
- Das Teammitglied ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Der Wiedereinstiegsplan
Ein Wiedereinstiegsplan enthält die folgenden Punkte:
- Beginn & Ende der Maßnahme
- Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten
- Tätigkeiten & Belastungen, die der Mitarbeitende meiden soll
- Begleitende Maßnahmen
- Rücktrittsrechte & -gründe der betrieblichen Wiedereingliederung
Mit diesen Schritten klappt es sicherlich auch bei Ihnen mit der Rückkehr in den Job.