Vermögenswirksame Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber:innen. Vermögenswirksame Leistung wird auch oft als VL oder VWL abgekürzt. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz – VermBG – geregelt.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form des Vermögensaufbaus für Arbeitnehmer:innen, oft in Bezug auf die Altersvorsorge. Um vermögenswirksame Leistungen nutzen zu können, muss ein Sparvertrag abgeschlossen werden w.z.B. durch einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Aktienfonds. Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise im Zuge der Lohnabrechnung berechnet und abgeführt.
Grundsätzlich beträgt hier die Laufzeit sieben Jahre. Danach besteht die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zu vereinbaren oder die angesparte Summe auszuzahlen.
Was sind Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen?
Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, Berufssoldat:innen sowie Auszubildende haben unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf einen staatlichen Zuschuss. Diese sind hängen oft an einer bestimmten Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf sowie der Anlageform ab.
Welche staatlichen Förderungen für VWL sind möglich?
Folgende Förderungen sind bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich:
Anlageform | staatliche Förderung | maximales zu versteuerndes Einkommen (Single / Ehepaar) | Höhe der Förderung im Jahr je Arbeitnehmer |
---|---|---|---|
Banksparplan | keine | ||
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 € |
Wohnungsbauprämie | 35.000 € / 70.000 € | 10 % auf maximal 700 €, höchstens 70 €, VL werden nicht angerechnet | |
Tilgung eines Baukredits | Arbeitnehmersparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % von maximal 470 €, höchstens 43 € |
Sparplan für Aktienfonds | Arbeitnehmersparzulage | 20.000 € / 40.000 € | 20 % auf maximal 400 €, höchstens 80 € |
Wie viel kann monatlich gespart werden?
Arbeiter:geberinnen sind frei, ob und wie viel VWL für eine Arbeitnehmer:in gespart werden soll, vorausgesetzt es ist nicht durch einen Tarifvertrag vorgeschrieben. Die Höhe des Zuschusses ist nach oben hin auf 40 Euro, nach unten hingegen auf minimal 6,65 Euro gedeckelt. Die Arbeitgeber:in darf 400 Euro im Jahr für die Vermögensbeteiligung einzahlen, für einen Bausparvertrag sogar 470 Euro im Jahr.
Wie erkennt man vermögenswirksame Leistungen auf dem Lohnschein?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen wird im Arbeitsvertrag geregelt sowie auf der monatlichen Lohnabrechnung genau sichtbar gemacht. VWL-Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sie steigern das Bruttogehalt. VWLs sind keine Lohnnebenkosten.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es prinzipiell nicht. Die VWL können auf freiwilliger Basis gezahlt werden. Die Höhe der Zahlung wird dabei individuell vereinbart und oft im Arbeitsvertrag festgehalten.
In gewissen Tarifverträgen können entsprechende vermögenswirksame Leistungen vereinbart sein und gelten daher auch für die Arbeitnehmer:innen. Dies ist z.B. im öffentlichen Dienst oder dem Bäckerhandwerk vorgesehen.
Folgende Personengruppen können VWL nutzen:
- Arbeitnehmer:innen
- Beamt:innen
- Richter:innen
- Soldat:innen
- Auszubildende
Honorarkräfte, Selbstständige oder Rentner:innen haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
Wie spart man mit vermögenswirksamen Leistungen?
Es gibt einheitliche Regularien zum Sparen mit VWL monatlich wird der vereinbarte Sparbetrag auf das angegebene Konto des Sparvertrags durch die Arbeitgeber:in überwiesen. Die Arbeitnehmer:in steht in keinem direkten Kontakt mit dem Geld und hat auch keinen direkten Zugriff auf das Sparkonto.
Es werden über sechs Jahre lang auf das Sparkonto eingezahlt. Danach erfolgt eine Wartezeit von einem Jahr, in dem ein neuer Vertrag vereinbart werden kann. Ohne eine Verlängerung endet die Sperrfrist nach sieben Jahren. Je nach Vertrag sind auch Zinszahlungen auf die geleisteten Zahlungen möglich. Dies ist abhängig vom jeweiligen Sparvertrag.
Wann werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
Nach sieben Jahren kann der angesparte Betrag ausgezahlt werden. Ein Sparvertrag kann jedoch auch gekündigt werden. Dadurch kann es auch zu einer vorzeitigen Auszahlung kommen.
Was passiert, wenn der Sparvertrag endet?
Nach sieben Jahren darf die Sparvertraginhaber:in entscheiden, ob der bestehende Vertrag durch einen Folgevertrag ersetzt oder verlängert werden soll. Alternative kann das Vermögen zur freien Verwendung ausgezahlt und der Vertrag damit beendet werden.
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