Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub ist eine unbezahlte Freistellung eines männlichen Arbeitnehmers, der aufgrund der Geburt seines Kindes genommen wird.

Der Vaterschaftsurlaub wird meist auch Elternzeit genannt.

Den Anspruch auf diese Freistellung gilt für Mutter und Vater gleichermaßen. Die Freistellung kann bis zu 3 Jahre dauern.

Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Alle Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, mit dem Kind im selben Haushalt leben und es (überwiegend) selbst betreuen und erziehen, haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.

Dieses Recht ist völlig unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass es bei folgenden Beschäftigungsverhältnissen gilt:

  • Teilzeit
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Ausbildung
  • Umschulung
  • Beschäftigung in Heimarbeit
  • Berufliche Fortbildung

Wichtig zu wissen: Nehmen Sie innerhalb einer Ausbildung Vaterschaftsurlaub, kann es dazu kommen, dass sich die Ausbildungsdauer um den Zeitraum des Vaterschaftsurlaubs verlängert. Bei befristeten Verträgen kann dies nicht passieren.

Die Finanzierung

Da es sich beim Vaterschaftsurlaub um eine Form der unbezahlten Freistellung handelt, ruht in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis und somit gibt es auch kein Gehalt.

Mit der Geburt eines Kindes bekommen Eltern Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist wie folgt:

  • 1. & 2. Kind monatlich je 219 €
  • ab dem 3. Kind monatlich 225 €
  • ab dem 4. Kind monatlich je 250 €

Zusätzlich dazu können Eltern Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. So haben sie die Möglichkeit 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens zu erhalten.

Ebenso können Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub bis zu 30 Stunden die Woche in Teilzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Dies ist somit eine weitere mögliche Einnahmequelle.

Vaterschaftsurlaub beantragen

Spätestens 7 Wochen vor dem Antritt des Vaterschaftsurlaub müssen Sie diesen schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Soll der Urlaub bspw. direkt nach Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen, müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geburt diesen anmelden.

Wichtig ist: Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und lassen Sie sich den Erziehungsurlaub schriftlich bestätigen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein Antrag per Mail oder Fax nicht zulässig.

Übrigens muss der Chef dem Urlaub zustimmen, sofern er rechtzeitig und formal korrekt beantragt wurde.

Weiterhin haben Sie eine Arbeitsplatzgarantie. Wer vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet hat, kann dies auch danach tun. Möchten Sie jedoch in Teilzeit wechseln, dann melden Sie dies rechtzeitig an. Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitgeber durchaus in der Befugnis ist, Sie in eine andere Abteilung zu versetzen. Gleichwertiger Job bei gleicher Bezahlung ist hier die Devise.

Außerdem genießen Sie im Vaterschaftsurlaub Kündigungsschutz.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Lassen Sie sich vor Beginn der Elternzeit noch ein Zwischenzeugnis ausstellen. Dies kann unter anderem vorteilhaft sein, wenn Sie bspw. einen neuen Chef bekommen oder doch nicht in Ihren alten Job zurückwollen, sondern sich lieber woanders bewerben möchten.

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