Unbezahlter Urlaub

Ein unbezahlter Urlaub ist eine Freistellung von der Arbeit eines Mitarbeitenden. Der Arbeitende erbringt in dieser Zeit keine Arbeitsleistung und wird somit auch nicht bezahlt.

Unbezahlter Urlaub: Gesetzlicher Anspruch

Die sogenannten Nebenpflichten bleiben weiterhin bestehen. Dazu gehören bspw. die Treuepflicht des Mitarbeitenden und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie auch ein Kündigungsschutz.

Wichtig zu wissen ist, dass es in Deutschland keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt. Aus diesem Grund müssen Unternehmen einen Antrag auf unbezahlten Urlaub nicht in jedem Fall genehmigen.

Gründe für unbezahlten Urlaub

Es kann betriebliche Gründe geben, die schlichtweg dagegen sprechen. Zu diesen Gründen gehören z. B. Personalmangel oder termingebundene Projekte.

Folgende Gründe rechtfertigen jedoch unbezahlten Urlaub:

  • Elternzeit
  • Ausübung von bestimmten Ehrenämtern wie bspw. THW, Feuerwehr, DRK, Betriebsrat, Prüfungsausschüsse
  • die Pfleger eigener Kinder oder naher Angehöriger
  • eine unerwartete Notsituation wie z. B. Überschwemmung oder Brand
  • Unfall oder eine plötzliche Erkrankung eines Familienangehörigen

Die Dauer des unbezahlten Urlaubs hängt unter anderem mit dem Grund zusammen. Die Bandbreite reicht von wenigen Tagen bis hin zu 2 Jahren.

Unbezahlt Urlaub nehmen & die Versicherung

Im Falle eines unbezahlten Urlaubs besteht zwar das Arbeitsverhältnis weiter, jedoch wird die Sozialversicherung maximal für einen Monat weiter gezahlt.

Hier müssen sich Mitarbeitende also die Frage stellen: Kann ich mir das überhaupt leisten und welche Versicherungen muss ich bezahlen?

Die Krankenversicherung

Das Gute: Im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs gilt der gesetzliche Versicherungsschutz. Spätestens am letzte Tag des Monats wird der Arbeitgeber jedoch den Mitarbeitenden von den Sozialversicherungen abmelden.

Die Folge: Der Kollege muss sich nun selbst krankenversichern. Dabei hat der Mitarbeitende einerseits die Möglichkeit eine private Krankenversicherung zu wählen oder eine freiwillige gesetzliche.

Ab dem zweiten Monat des unbezahlten Urlaubs zahlt der Arbeitgeber somit keine Beiträge mehr.

Die Rentenversicherung

Ebenso müssen Mitarbeitende ab dem zweiten Monat die Rentenversicherungsbeiträge selbst einzahlen. Endet der unbezahlte Urlaub, dann muss das Unternehmen den Beschäftigten wieder bei den Sozialversicherungen anmelden.

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