Schichtzulage

Eine Schichtzulage ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers zum Grundgehalt, die prozentual gezahlt wird. Die Höhe der Schichtzulage ergibt sich im Regelfall aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Gesetzlicher Anspruch

Im Allgemeinen gilt, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schichtzulage gibt. Lediglich für Nachtarbeit gibt es laut dem Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Zahlungen von Zulagen.

Soweit diese nicht im Vertrag vereinbart ist, steht im Arbeitszeitgesetz, dass Arbeitsstunden, die während der Nacht erledigt wurden, eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag gewährt wird.

Daraus ergibt sich ebenfalls, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schichtzulage an Sonn- und Feiertagen gibt.

Schichtzulage: Arten

Es gibt verschiedenste Arten von Zulagen, die der Arbeitgeber zahlen kann und dazu gehören:

  • Erschwerniszulage
  • Leistungszulage
  • Funktionszulage
  • Sozialzulage
  • Wechselschichtzulage

Unterschied zum Zuschlag

Nicht zu verwechseln sind die Zulagen mit den Schichtzuschlägen. Zwar klingen beide Begriffe recht ähnlich, so unterscheiden sie sich jedoch.

Unter einem Schichtzuschlag sind Zuschläge zu verstehen, die der Arbeitgeber für Sonntags-, Feiertags- oder auch Nachtarbeit zahlt.

Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

Keine Steuer- und Beitragsfreiheit für Schichtzulage

Zulagen sind grundsätzlich vollumfänglich steuer- sowie beitragspflichtig. Hierbei gibt es auch keinerlei Sonderregelungen oder Ausnahmen. Dies unterscheidet sich auch im Wesentlichen von den Zuschlägen.

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen hingegen richtet sich nach der Höhe.

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