Probearbeiten

Beim Probearbeiten wird ein Bewerber vom Unternehmen eingeladen, einen Tag oder einige Stunden zur Probe zu arbeiten und einige ausgewählte Aufgaben zu erledigen. Für das Arbeiten auf Probe gibt es keine Bezahlung. Der Hauptgrund für das Probearbeiten ist, dass Bewerber und Arbeitgeber sich besser kennenlernen möchten. So wird klar, ob der Kandidat zum Unternehmen passt. Weiterhin wird deutlich, inwieweit der Bewerber zur ausgeschriebenen Position passt.

Probearbeiten: Das müssen Sie beachten

Mittlerweile ist das Arbeiten auf Probe bei einigen Unternehmen ein fest eingeplanter Teil des Bewerbungsprozesses und entscheidet darüber, wie gut Kandidat und Team zusammenpassen.

Das Probearbeiten ist von der Probezeit zu unterscheiden. Denn beim Probearbeiten wird kein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Jedoch wird auch das Arbeiten auf Probe meist schriftlich dokumentiert.

Der Vorteil des Ganzen ist, dass dies die Möglichkeit ist, die Arbeitsweise und auch die Persönlichkeit des Bewerbers kennenzulernen. Dem Unternehmen steht es frei, wie viele Kandidaten es zum Probearbeiten einlädt. Oftmals ist es der letzte Schritt einer Bewerbung. Mehr als eine Woche sollte dies jedoch nicht sein. Gängig ist häufig ein paar Stunden am Vor- oder Nachmittag.

Beim Arbeiten auf Probe muss der Bewerber sich nicht selbstständig Aufgaben suchen. Er sollte stattdessen an die Hand genommen werden und von einem Mitarbeitenden an gewisse Inhalte und Aufgaben herangeführt werden. Es geht schließlich an solchen Tagen darum, dass die Kandidaten mitlaufen und einen Einblick in die Arbeit und das Team gewinnen.

Gibt es eine Bezahlung?

Für das Arbeiten auf Probe gibt es keinen Lohn. Es ist jedoch nicht unüblich, dass eine freiwillige Aufwandsentschädigung gewährt wird. Hierzu gehören bspw. Fahrtkosten oder die Kosten für die Verpflegung.

Die Vereinbarung zum Probearbeiten

Es gehört eine schriftliche Vereinbarung zum Arbeiten auf Probe dazu. diese wird heutzutage meist digital und zentral abgelegt. So kann sie zu jedem späteren Zeitpunkt auch wieder gefunden werden. Sollte der Kandidat später eingestellt werden, sind hier schon die ersten wichtigen Informationen über ihn zu finden.

Folgende Informationen gehören in diese Vereinbarung:

  • Vor- & Nachname des Kandidaten
  • Ort des Probearbeitens
  • Zeitraum der Probearbeit
  • Hinweis: Bewerber ist nicht zu Arbeitsleistung verpflichtet
  • Ansprechpartner für den Kandidaten
  • Vermerk: Beide Seiten können Probearbeit jederzeit beenden
  • Hinweis: Keine Lohnzahlung

Arbeiten auf Probe: Beim Arbeitsamt anmelden?

Hier gilt: Solange es keinen Arbeitsvertrag gibt, muss das Arbeiten auf Probe auch nicht beim Finanzamt oder bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden. Diese Pflicht besteht nur bei Mitarbeitenden.

Ist der Bewerber bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet und bezieht staatliche Leistungen, dann benötigt der Arbeitgeber eine Genehmigung für das Probearbeiten. Vor Antritt des Probearbeitens ist dies bei der jeweiligen zuständigen Institution zu beantragen.

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