Nettolohn

Der Nettolohn oder auch das Nettogehalt ist der Teil des Lohnes, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Unterschied: Brutto- & Nettolohn

Hierzulande wird zwischen Brutto- und Nettolohn unterschieden. Dabei ist der Bruttolohn, der Betrag, welcher im Arbeitsvertrag aufgeführt ist. Von dem Bruttolohn gehen dann unterschiedliche Beträge ab.

Vom Bruttolohn wird unter anderem Folgendes abgezogen:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Sozialversicherungsbeiträge wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- & Pflegeversicherung

Das Bruttogehalt ist somit höher als der Nettolohn.

Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Bruttolohn abgezogen werden, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dies geschieht, indem der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Sozialversicherung entrichtet und dem Arbeitgeber werden die Beiträge abgezogen.

Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag für die Unfallversicherung.

Außerdem sind Steuern vom Bruttolohn zu zahlen. Die Höhe ist dabei abhängig von der jeweiligen Steuerklasse.

Mehr Nettogehalt können Sie erhalten, wenn Sie heiraten und zusammen mit Ihrem Partner eine Steuererklärung ausfüllen. Nach einer Hochzeit kommt es nämlich häufig zu einem Wechsel der Steuerklasse.

Diese Steuerklassen gibt es

Es gibt insgesamt 7 Steuerklassen, die wir nachfolgend übersichtlich erklären:

  1. Steuerklasse I: Singles, zahlen am meisten Steuern – ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmer/innen.
  2. Steuerklasse II: Hier werden etwas weniger Steuern fällig – Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbeitrag. haben (1.308 € / Jahr).
  3. Steuerklasse III: Der deutlich besser verdienende Ehepartner – Dem anderen Partner wird automatische die Klasse V zugeordnet.
  4. Steuerklasse IV: Zu empfehlen bei ähnlichem Einkommen – gleiche Abzüge wie in Klasse I.
  5. Steuerklasse IV mit Faktor: Ehepaare – möglichst gerechte Aufteilung der Steuerlast.
  6. Steuerklasse V: Gegenstück zur Klasse III – Findet Anwendung beim deutlich schlechter verdienenden Ehepartner.
  7. Steuerklasse VI: Benötigt ein Arbeitnehmer, wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job annimmt.

 

 

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