Midijob

Ein Midijob ist in ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 450,01 € und 1300 € im Monat. Seit dem 1. Juli 2019 wird dieser Bereich nicht mehr Gleitzone, sondern Beschäftigung im Übergangsbereich genannt.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist quasi ein Mischwesen im Niedriglohnsektor. Der Begriff „midi“ ist auf das englische Wort „Middle“ zurückzuführen. Der Midijob bewegt sich quasi zwischen dem Minijob und der regulären Teilzeitbeschäftigung. Daraus ergibt sich, dass es sich hier um ein Mischwesen handelt.

Nennenswert ist zudem, dass eventuelle einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zum Bruttoentgelt gezählt werden.

Die Bezahlung

Es gibt einige Unterschiede zwischen Mini- und Midijob bei der Bezahlung, Sozialversicherung, dem Bruttoentgelt und den Steuern.

Der Minijob:

  • Die Bezahlung liegt bei maximal 450 € im Monat
  • Befreiung der Rentenbeiträge möglich
  • Brutto = Netto
  • Steuerfrei

Der Midijob:

  • Die Bezahlung liegt zwischen 450 € & 1300 € im Monat
  • Abgaben auf alle Sozialversicherungen
  • Brutto minus Abgaben
  • Eine reguläre Versteuerung der Einnahmen

Auch bei einem Minijob darf die tägliche Stundenanzahl von 8 Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Diese Vorteile bringt ein Midijob

Diese Art der Beschäftigung bringt einige Vorteile mit sich.

1. Nebenbeschäftigung

Es besteht die Möglichkeit, als Nebenverdienst noch einen Minijob auszuüben. Pro Jahr ist hier ein Nebenverdienst von bis zu 5400 € möglich: Und das Ganze sogar ohne Steuern und Sozialabgaben leisten zu müssen.

2. Arbeitslosenversicherung

Ein Midijobber hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hat der Arbeitnehmer 12 Monate am Stück gearbeitet, so hat er einen Anspruch auf 60 % seines durchschnittlichen Nettoverdienstes. Hat der Arbeitnehmer Kinder, dann ergibt sich ein Anspruch auf 67 %.

3. Kranken- & Pflegeversicherung

Midijobber sind zu niedrigen Beiträgen sowohl kranken- als auch pflegeversichert. Sie erhalten dabei die volle Leistung. Außerdem erhält der Arbeitnehmer auch bei langer Erkrankung den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.

4. Voller Rentenanspruch

Obwohl ein Midijobber geringe Arbeitnehmerbeträge in die Sozialversicherung zahlt, erwirbt er dennoch den vollen Rentenanspruch.

5. Steuern

Die Lohnsteuer wird bei einem Midijob nur in bestimmten Fällen gezahlt. Entscheidend ist hierbei, ob der Job Haupt- oder Nebenberuf ist. Weiterhin spielt die Steuerklasse eine entscheidende Rolle. Ist jemand in Steuerklasse I bis IV angemeldet, so muss derjenige keine Lohnsteuer zahlen. In den beiden Steuerklassen V und VI wird somit die Lohnsteuer fällig.

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