Krankschreibung

Eine Krankschreibung oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist von einem Arzt oder einer Ärztin nach Untersuchung ausgestellt. Die Arztpraxis übermittelt elektronisch die Krankschreibung an die Krankenkasse. Von dort ruft der/die Arbeitgeber:in sie dann ab. Die krankgeschriebene Person erhält einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen.

Krankschreibung: Das steht drauf

Das Exemplar, welches die Krankenkasse erhält, beinhaltet neben dem Datum, der Dauer der Krankschreibung und der Unterschrift des Arztes auch die Art der Erkrankung. Diese Information ist privat und für den Arbeitgeber nicht notwendig zu wissen.

Wichtig: Eine Krankschreibung ist keine Krankmeldung. Diese zwei Begriffe sind klar zu trennen.

Ab wann zum Arzt?

Es ist möglich, dass der Arbeitgeber direkt ab Tag 1 der Krankheit eine Krankschreibung verlangt. Laut Gesetz ist erst eine bescheinigte Unfähigkeit bei mehr als 3 Tagen vorzulegen. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu berechtigt, dies selbst zu entscheiden.

Kommt es dazu, dass die Krankheit länger dauert als vom Arzt bescheinigt, dann ist eine Verlängerung der Krankschreibung notwendig. Diese Folgebescheinigung muss ebenfalls dem Arbeitgeber vorliegen.

Wie lang kann eine Krankschreibung sein?

Es gibt keine generelle Höchstgrenze für die Dauer. Der Hausarzt wird selbst nach einer gründlichen Untersuchung festlegen, wie lang der Arbeitnehmer Zuhause bleiben muss. Sollten die Symptome länger anhalten, kann der Arbeitnehmer noch einmal beim selben Arzt vorsprechen.

Außerdem gilt: Wer sich vor dem Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon wieder fit und auch gesund fühlt, kann wieder arbeiten gehen. Jedoch sollte bei ansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel bei der Grippe bis zum Abklingen aller Symptome gewartet werden. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem Schutz anderer.

Das letzte Wort hierzu hat immer noch der Arbeitgeber. Dieser kann seine Fürsorgepflicht wahrnehmen und offensichtlich arbeitsunfähige Mitarbeitende wieder nach Hause schicken.

Rückwirkend krankschreiben lassen

In der Regel datieren Ärzte Krankschreibungen nicht zurück in die Vergangenheit. Ist jedoch ein Arbeitnehmer absolut nicht in der Lage, aufgrund seiner Krankheit direkt zum Arzt zu gehen, dann kann es hier zu Ausnahmen kommen. Eine Rückdatierung ist für maximal 3 Tage möglich und muss vom Arzt überprüft sein.

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