Immatrikulationsbescheinigung

Was ist eine Immatrikulationsbescheinigung?

Die Immatrikulationsbescheinigung wird auch Studienbescheinigung genannt und dient als schriftlicher Nachweis über die Einschreibung an einer Hochschule. Sie ist die Bestätigung eines Studierenden nach außen, dass dieser wirklich ein aktives Studium betreibt.

Inhalt der Immatrikulationsbescheinigung

Die Bescheinigung dient wie oben schon beschrieben als Nachweis für ein bestehendes Studium. Auf dieser sind folgende Inhalte zu finden:

  • Hochschule
  • Name des Studierenden
  • Matrikelnummer
  • Belegter Studiengang
  • Aktuelles Fachsemester
  • Angestrebter Abschluss
  • Angabe der abgeschlossenen Hochschulsemester
  • Höhe der Regelstudienzeit
  • Gültigkeit

Wie lange ist die Immatrikulationsbescheinigung gültig?

Die Studienbescheinigung ist im Regelfall für ein Semester oder Trimester gültig. Ausgestellt wird sie von der Hochschulverwaltung. Die Gültigkeit ist auf der Bescheinigung ersichtlich.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Immatrikulationsbescheinigung?

Um diese zu erhalten, ist es Voraussetzung, sich an einer Hochschule, meist im Studiensekretariat der jeweiligen Uni oder Fachhochschule, einzuschreiben.

Für die Einschreibung gibt es bestimmte Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. War die Immatrikulation erfolgreich, dann erhält der Student die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis. Die Fristen und Voraussetzungen sind bei der jeweiligen Hochschule oder Universität zu erfragen.

Sind Studienbescheinigung und Immatrikulationsbescheinigung dasselbe?

Ja, eine Immatrikulationsbescheinigung wird auch als Studienbescheinigung bezeichnet.

Wofür wird die Bescheinigung benötigt?

Die Studienbescheinigung wird unter anderem als Vorlage benötigt für:

  • die Krankenkasse
  • den Arbeitgeber
  • die Beantragung von Bafög
  • die Familienkasse
  • einen Wohnheimplatz

Wo finde ich die Immatrikulationsbescheinigung?

Studierende können heutzutage ihre Immatrikulationsbescheinigung zumeist in den Online-Portalen der jeweiligen Hochschule einsehen und herunterladen.

Für den Werkstudentenvertrag oder die kurzfristige Beschäftigung

Will eine studierende Person einen Nebenjob zum Geld verdienen, benötigt der Arbeitgeber die Studienbescheinigung. Für einen Werkstudentenvertrag oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist ein Studiennachweis zwingen erforderlich, damit der Arbeitgeber wie Studierende die steuerlichen Vorteile erhalten kann. Oft sind dabei die geringeren Lohnnebenkosten attraktiv für Studierende. Aber auch Vergünstigungen bei Eintritten in Kulturbetrieben w.z.B. Kinos oder Museum, sind für Studierende attraktiv.

Was ist eine Immatrikulation?

Als Immatrikulation bezeichnet man die Einschreibung einer Person in einen Studiengang an einer Hochschule bzw Universität innerhalb der definierten Immatrikulationsfrist. Bei einem zulassungsbeschränktem Studiengang, z.B. durch Numerus Clausus, Wartesemester oder Aufnahmeprüfungen, muss eine studierende Person sich vorerst bewerben. Bei Erfolg erhält sie einen Zulassungsbescheid, mit dem sich die Person dann immatrikulieren kann.

Was ist eine Exmatrikulation?

Wird eine studierende Person aus der Liste der Studierenden, auch Matrikel genannt, ausgetragen, genauer gesagt gestrichen, so gilt diese Person als exmatrikuliert. Üblicherweise erfolgt dies mit dem Abschluss der letzten Prüfung. Damit gilt das Studium als abgeschlossen. Es kann aber auch andere Gründe für eine Exmatrikulation geben. Die Person gilt dann nicht mehr als Student:in.

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