Geschäftsführer
Definition Geschäftsführer
Die Aufgabe des Geschäftsführers besteht darin, alle GmbH betreffenden Geschäfte abzuwickeln. Die Aufgaben können auch zwischen mehreren Geschäftsführern aufgeteilt werden. So kann bspw. ein Geschäftsführer die kaufmännische Leitung übernehmen und ein weiterer die technische.
Die Geschäftsführung vertritt außerdem die Gesellschaft nach außen.
Welche genauen Befugnisse er hat, ist abhängig davon, welche Gesellschaftsform das Unternehmen besitzt.
Bei einer Aktiengesellschaft ist zum Beispiel der Vorstand derjenige, der die Geschäftsführungsbefugnis besitzt. Der Aufsichtsrat kontrolliert diesen.
Bei einer GmbH hingegen unterliegt der Geschäftsführer den Weisungen der Gesellschafter. Im Regelfall wird ein Geschäftsführer für einen bestimmten Zeitraum berufen und erhält dafür einen Anstellungsvertrag, in dem das Geschäftsführergehalt festgelegt ist.
Die Aufgaben eines Geschäftsführers
Ziel des Geschäftsführers ist die erfolgreiche Leitung eines Unternehmens. Hierzu gehören das strategische sowie das operative Geschäft. Er ist unter anderem für den reibungslosen Geschäftsablauf im Tagesgeschäft zuständig. Ebenso ist er für die strategische Ausrichtung verantwortlich.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem folgende:
- Chancen & Risiken abwägen
- Marktpositionierung
- Strategien erstellen
- Investitionspotenziale erkennen
- Produkte & Dienstleistungen zusammenstellen
- Marketing-Strategien erstellen
- Unternehmensreputation aufbauen
Befugnisse eines Geschäftsführers
Wie oben schon zu erkennen, hat der Geschäftsführer ein sehr weit gefächertes Aufgabengebiet. Zudem hat er auch einige wichtige Befugnisse. Dazu gehören folgenden:
- Gesellschaftsversammlung einberufen
- Steuerliche Unterlagen erstellen
- Auskunftspflicht gegenüber anderen Gesellschaftern
- Formelle Befugnisse, wie zum Beispiel die Anmeldung im Handelsregister
Welche Haftungen müssen Geschäftsführer übernehmen?
Es ist hierbei zu sagen, dass er nicht für jede unternehmerische Entscheidung haftet. Nur in Bezug auf pflichtwidriges und/oder gesetzeswidriges Verhalten tritt eine Haftung der Geschäftsleitung ein. Hierbei wird unterschieden in eine Haftung im Außenverhältnis und eine Haftung im Innenverhältnis.
Die Haftung im Außenverhältnis
Hier haftet er teilweise sogar mit seinem Privatvermögen. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn er seine Pflichten nicht oder bei Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden verspätet nachkommt. Dies gilt ebenso für andere gesetzliche Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens.
Die Haftung im Innenverhältnis
Verletzt der Geschäftsführer seine Sorgfaltsmaßstäbe, haftet dieser. Dies bedeutet also, dass er gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Hierbei können Schadensersatzansprüche entstehen.