Fortgeschrittene elektronische Signatur

Hinter dem Begriff fortgeschrittene elektronische Signatur versteht sich eine bestimmte geregelte Form eines Zertifikats.
 
Die Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur sind wie folgt legaldefiniert:
  • Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zuzuordnen
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
  • Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
  • Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Artikel 26 Verordnung (EU) Nr. 910/2014

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