Check-in

Was ist ein Check-in?

Der englische Begriff Check-in heißt übersetzt „Prüfung, Kontrolle beim Eintritt“. Bekannt ist der Check-in aus dem Reisen beim Flughafen Check-in, bei dem eine reisende Person sich bei der Fluggesellschaft anmeldet und erklärt, dass sie zum Abreisen vorbereitet ist.

Im Umfeld von Personalmanagementprozessen steht Check-in für den Arbeitszeitbeginn einer arbeitenden Person. Diese erklärt mit dem Check-in, dass sie zu diesem Zeitpunkt die Arbeit aufnimmt. Dies wird auch als Arbeitszeitbeginn bezeichnet. Alternative Begriffe sind Einstempeln, Stoppuhr starten oder Arbeitszeitbeginn erfassen.

Warum ist ein Check-in wichtig?

Seit September 2022 sind Unternehmen laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen. Dabei sollen Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich und digital erfasst werden. Für gewisse Tarifparteien gibt es Ausnahmen. Es ist möglich, die Erfassung an die Arbeitnehmer:innen zu delegieren, jedoch muss eine tatsächliche und richtige Erfassung wie Dokumentation sichergestellt sein. Auch Arbeitszeiten für Mitarbeitende in Gleitzeit müssen erfasst werden.

Was ist ein Check-out?

Ein Check-out repräsentiert das Ende der Arbeitszeit. Auch als Ausstempeln bezeichnet, wird damit das Arbeitszeitende dokumentiert. Damit kann auch die tatsächliche Arbeitszeitdauer ermittelt werden.

Ist Check-in und Arbeitszeitbeginn dasselbe?

Ja, Check-in und Arbeitszeitbeginn bezeichnen dasselbe. Sie repräsentieren mit Datum und Uhrzeit den genauen Beginn der Arbeitszeit.

Wer ist von der Arbeitszeiterfassung befreit?

Es besteht die Pflicht für alle Arbeitnehmer:innen, die Arbeitszeiten zu erfassen. Eine Ausnahme sind jedoch leitende Angestellte, die von der Zeiterfassung befreit sind. Ob eine mitarbeitende Person jedoch leitend angestellt ist, muss individuell geprüft werden.

Wie genau muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetz ArbSchG müssen Unternehmen die Arbeitszeit minutengenau erfassen. Ferner müssen exakt erfasst werden:

Ist eine Arbeitszeiterfassung auf Papier erlaubt?

Laut Referenzentwurf müssen Arbeitszeiten am selben Tag und elektronisch erfasst werden. Die Erfassung mit Stift und Papier ist demnach ausgeschlossen und nicht zulässig.

Wer prüft den Check-in Arbeitszeitpunkt?

Die Unternehmen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Arbeitszeiterfassungssystem tatsächlich und richtig angewendet wird. Das impliziert auch regelmäßige Stichproben sowie Kontrollen der Arbeitszeiten.

Werden Geodaten beim Check-in erfasst?

Nein. Grundsätzlich werden beim Check-keine Geo- bzw. Standortdaten erfasst. Jedoch kann dies der Fall sein z. B. bei fest installierten Terminals oder bei einer extra freigeschalteten Funktion. In jedem Fall kann die einzucheckende Person selbst entscheiden, ob die Standortdaten mit erfasst werden.

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