Abmahnung

Eine Abmahnung ist wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn sich ein Arbeitnehmer vertragswidrig verhalten hat. Bei einer Abmahnung muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten explizit beschreiben und außerdem auch darauf hinweisen, dass es bei wiederholtem Fehlverhalten mit einer Kündigung droht.

Die Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wobei die schriftliche Variante aufgrund von Beweisgründen sinnvoller ist.
Besonders wichtig ist, dass jede Verletzung der arbeitsvertraglichen Regelung nachweisbar sein müssen. Als Nachweis zählt bspw. eine schriftlich festgehaltene Aussagen von beteiligten Personen. Folgende Fehlverhalten sind meist leicht nachzuweisen:

  • Alkohol & Drogen am Arbeitsplatz
  • Diebstahl
  • fehlende Krankmeldung
  • ständige Unpünktlichkeit
  • Urlaubsüberziehung
  • Tätigkeit bei der Konkurrenz
  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
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