Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert, quasi als eine Art der Entschädigung.
Voraussetzungen für eine Abfindung
Solch eine Zahlung folgt gesetzlichen Regeln und ist individuell. Aus diesem Grund gibt es einige Voraussetzungen, die dafür zu beachten sind.
In den folgenden Fällen ist eine Abfindung zu zahlen:
- Abfindungsregeln in einem Sozialplan, Tarifvertrag, Geschäftsführervertrag oder Einzelarbeitsvertrag festgelegt sind.
- vertragliche Vereinbarung beim Aufhebungsvertrag erfolgten.
- Mitarbeiter sich auf das Gewohnheitsrecht stützen kann, weil vorher ausgeschiedene Kollegen ebenfalls eine Abfindung erhalten haben.
- der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes eine Abfindung anbietet.
- der Arbeitgeber sich vertragswidrig verhalten hat oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat.
Auch Erwerbstätige, die nicht Arbeitnehmer, aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können eine Abfindung erhalten. Im Allgemeinen soll sie ein Ausgleich sein, da der Arbeitnehmer durch die Kündigung Einbußen erleidet.
Gesetzliche Vorgaben
Bei einigen entlassenen Mitarbeitenden ist folgender Gedanke sicherlich da: „Werde ich entlassen, dann möchte ich wenigstens Geld dafür.“
Doch dies ist nicht die Regel. Sie ist nämlich nur Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden.
Außerdem sind einige gesetzliche Vorgaben zu beachten, die bei einer betriebsbedingten Kündigung greifen:
- Ein „angebrochenes“ Beschäftigungsjahr wird auf ein volles Jahr aufgerundet.
- Die Ausgangslage bildet das Gehalt, welches der Mitarbeitende im Monat bezieht, in dem die Kündigung ausgesprochen ist.
- Die Abfindungshöhe, die der Arbeitnehmer fordern kann, ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt
Abfindung berechnen: So geht es
Führungskräfte und einige angesehene Manager in großen Unternehmen erhalten enorm hohe Abfindungen. Dies ist jedoch kein Maßstab.
Wichtig ist: Haben Sie grundlegende Zweifel, dass eine Kündigung nicht rechtens ist, dann steigt die Chance auf eine hohe Abfindungssumme. Wie hoch schlussendlich die Summe ist, ist in einer individuellen Berechnung nach der Berücksichtigung verschiedener Faktoren, zu prüfen.
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung mit ein:
- Dauer der Beschäftigung
- Branche
- Arbeitnehmerposition im Unternehmen
- Verhandlungsgeschick des Mitarbeitenden bzw. seines Anwaltes
- Chancen des Arbeitnehmers auf einen neuen Job
- Rahmenbedingungen des neuen Arbeitsplatzes
- potenzielles Fehlverhalten vom Arbeitnehmer
Zudem spielt auch das Alter eine entscheidende Rolle.
Ein Arbeitnehmer, der älter als 50 ist und zusätzlich mindestens 15 Jahre im Unternehmen arbeitet, hat Anspruch auf bis zu 15 Monatsverdienste.
Ist der Mitarbeitende älter als 55 und seit mindestens 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt, dann besteht sein Anspruch auf bis zu 18 Monatsverdienste.
Fallen Sozialabgaben an?
Besonders gut: Abfindungen sind beitragsfrei, solange sie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Entschädigung gezahlt werden. Es muss klar sein, dass der Mitarbeitende in Zukunft keinen Verdienst mehr hat, aufgrund des Verlustes seines Arbeitsplatzes.
Dementsprechend muss der Mitarbeitende keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung zahlen.
Arbeitslosengeld & Abfindung
Trotz der Abfindung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Umfang von Arbeitslosengeld.
Scheidet der Mitarbeitende nach beidseitigem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vor dem Ende der Kündigungsfrist aus, dann hat er erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das Arbeitslosengeld.
Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat das Arbeitsamt die Möglichkeit 3 Monate lang das Arbeitslosengeld zu sperren. Die Ausnahme hier: Es gibt eine Vertragsklausel, welche besagt, dass der Vertrag nur zustande kam, um eine betriebsbedingte Kündigung zu meiden. Bei einem sogenannten Abwicklungsvertrag entfällt diese Sperre ebenso.
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