183-Tage-Regelung

Die 183-Tage-Regelung ist interessant, wenn Sie Mitarbeitende haben, die für ein paar Monate im Ausland arbeiten. Zusammengefasst besagt die Regel, dass Teamkollegen, die weniger als 183 Tage in einem anderen Staat arbeiten und ihren Arbeitslohn von Deutschland aus erhalten, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.

183-Tage-Regelung: Bedingungen

Die Regel ist an ein paar Bedingungen gebunden, die wir hier für Sie noch einmal zusammenfassen:

  1. Mitarbeitende dürfen nicht länger als 183 Tage im Steuer- bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat beschäftigt sein.
  2. Der Lohn wird nicht von einem Unternehmen im Tätigkeitsstaat getragen.
  3. Der Arbeitgeber, welcher die Vergütung zahlt, ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig.

Sind alle 3 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt, sind die erzielten Einkünfte der Auslandstätigkeit in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Jedoch unterliegen die Einkünfte noch dem Progressionsvorbehalt.

Besonders wichtig: Die Aufenthaltsdauer ist für jedes Steuerjahr getrennt zu ermitteln. Maßgebend ist hierbei die körperliche Anwesenheit im Tätigkeitsstaat. Sollte es zu mehreren kürzeren Aufenthalten pro Steuer- oder Kalenderjahr kommen, dann sind die Aufenthalte zu addieren. Verbringt der Mitarbeitende Krankheitstage im Ausland, zählen auch diese zu der Aufenthaltsdauer dazu.

Was passiert, wenn ausländische Arbeitnehmer weniger als 183 Tage in Deutschland tätig sind?

Es kann natürlich auch vorkommen, dass ausländische Arbeitnehmer hierzulande weniger als 183 Tage für ein in Deutschland nicht ansässiges Unternehmen arbeiten. Hier darf der deutsche Fiskus nicht besteuern.

Übrigens kann es zu Abweichungen bei den Einkünften durch die 183-Tage-Regelung kommen. Dies liegt an den Grundsätzen des Ansässigkeitsstaates des Arbeitnehmers.

So berechnen Sie die 183 Tage

Als Aufenthaltstage gelten sowohl Ankunfts- als auch Abreisetage. Ebenso zählen alle Wochenenden sowie Feiertage dazu. Auch die Urlaubstage, welche unmittelbar vor, während und nach der Tätigkeit im Tätigkeitsstaat verbracht werden, sind hier mitzuzählen.

Der Zeitraum der Berechnung kann je nach Abkommen variieren. Er kann sich somit auf das Kalenderjahr beziehen oder auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr oder sogar auf einen völlig variablen Zeitraum von 12 Monaten.

Pendler und die 183-Tage-Regelung

Sie fragen sich vielleicht, ob diese Regel auch für Grenzgänger gilt, die täglich oder wöchentlich von Deutschland nach Frankreich oder in die Schweiz fahren. In diesen Fällen greift die Regelung nicht.

Disclaimer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Texte dieser Internetseite und damit verbundenen Beiträge zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt werden und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Wir empfehlen im Einzelfall immer eine spezifische Rechtsberatung, die auf die Belange und Bedingungen der jeweiligen Situation eingeht. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Gültigkeit.

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