Arbeiten trotz Krankschreibung: Wir klären die wichtigsten Fragen

Immer wieder kommt es vor, dass sich Mitarbeitende krank auf die Arbeit schleppen. Vor allem seitdem vermehrt im Homeoffice gearbeitet wird, ist das Arbeiten trotz Krankschreibung ein präsentes Thema.

Grundlagen: Arbeiten trotz Krankschreibung

Es gibt viele Begriffe für eine Krankschreibung. Dazu gehören unter anderem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch der Krankenschein. Obacht: Eine Krankmeldung unterscheidet sich von einer Krankschreibung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von einem Arzt aufgrund seiner Untersuchung ausgestellt. Die Bescheinigung stellt eine Prognose über den weiteren Verlauf der Krankheit auf.

Wichtig zu wissen: Eine Krankschreibung ist kein Beschäftigungsverbot. Sie erfüllt im Grunde 2 wesentliche Funktionen:

  • Feststellung, dass Mitarbeitender aktuell krank bzw. nicht in der Lage ist zu arbeiten.
  • Stellt Prognose auf, wie lange der Mitarbeitende noch ausfallen wird.

Pflichten des Arbeitnehmers

Zunächst ist der Mitarbeitende dazu verpflichtet eine Krankmeldung an den Arbeitgeber zu leisten. Dauert die Erkrankung mehr als 3 Tage, dann muss er eine Krankschreibung vorlegen. Ist es jedoch vertraglich vereinbart, dass der Mitarbeitende schon nach 1 oder 2 Tagen den Krankenschein vorlegen soll, dann muss sich der Kollege daran halten.

Möchten Sie als Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten gehen, dann müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber melden. Diese Meldung kann sowohl mündlich aus auch schriftlich erfolgen.

Was nicht benötigt wird, ist eine Art „Gesundschreiben“ oder Ähnliches. Im deutschen Gesundheitswesen existiert solch ein Dokument nämlich nicht.

Tritt das Teammitglied jedoch auch nach Ablauf der Krankschreibung seine Arbeit nicht an, dann liegt eine sogenannte Leistungsstörung vor. In diesem Fall kann der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes einbehalten. Kommt solch eine Situation öfter vor, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.

Pflichten des Arbeitgebers

Im Allgemeinen ist es erlaubt trotz einer Krankschreibung zu arbeiten. Der Arbeitgeber darf jedoch sein Veto einlegen und den Mitarbeitenden wieder nach Hause schicken, wenn er dies für notwendig hält.

Der Arbeitgeber hat nämlich laut Gesetz eine Fürsorgepflicht gegenüber all seinen Mitarbeitenden. Dementsprechend muss er zum Beispiel seine gesunden Arbeitnehmer vor einem kranken Kollegen mit einer Grippe schützen und kann diesen nach Hause schicken, um andere nicht anzustecken.

Kommt es in solch einem Fall zu negativen Auswirkungen und viele andere stecken sich an, dann kann der Arbeitgeber sich durchaus schadenersatzpflichtig machen.

Es ist wichtig, die Fürsorgepflicht einzuhalten. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine vorzeitige Arbeitsaufnahme nicht verschlechtert.

Kommt der Arbeitgeber jedoch zum Schluss, dass ein Kollege einsatzfähig ist, dann benötigt es nur die (mündliche) Erklärung des Arbeitnehmers, dass dieser sich in der Lage fühlt zu arbeiten. Im Anschluss steht dem Arbeiten trotz Krankschreibung nichts mehr im Weg.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Sie trotz Krankschreibung arbeiten?

Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass ein Mitarbeitender trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitet. Hier an dieser Stelle greift immer noch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber muss sich zunächst immer versichern, dass ein krankgeschriebener Kollege tatsächlich einsatzfähig ist. Ist der Kollege jedoch nicht in der Lage seine im Arbeitsvertrag festgelegte Aufgaben auszuüben, dann darf der Arbeitgeber ihn nicht krank einsetzen.

Sind Sie versichert, wenn Sie arbeiten gehen trotz einer Krankschreibung?

Da eine Krankschreibung kein Verbot für die Arbeit darstellt, ist der Versicherungsschutz nicht aufgehoben, wenn man krankgeschrieben arbeitet. Dementsprechend sind Sie als Mitarbeiter weiterhin kranken- sowie unfallversichert.

Dies gilt sowohl am Arbeitsplatz selbst, als auch für den Weg dorthin und wieder zurück.

Zusammenfassung

  • Im Allgemeinen ist das Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt.
  • Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verbietet. Denn eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar.
  • Arbeitet ein Mitarbeitender frühzeitig wieder, dann ist dieser auch unfall- und krankenversichert.
  • Ist ein Kollege krankgeschrieben, aber der Arbeitgeber setzt ihn trotzdem ein, dann verstößt er gegen seine Fürsorgepflicht und macht sich schadensersatzpflichtig.

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